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Berliner Testament Pflichtteil einklagen – Kosten & mehr

Haben Ehepartner ein Berliner Testament errichtet um sich gegenseitig im Todesfall als Alleinerben einzusetzen, können trotzdem die Kinder beim Tod eines Elternteils einen Anspruch auf ihren Pflichtteil haben. Für den Fall, dass der überlebende Elternteil diesen nicht auszahlen will, kann ein Kind den Berliner Testament Pflichtteil auch einklagen. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen die Rechtslage zum Berliner Testament Pflichtteil einklagen aufzeigen, die Vorgehensweise erläutern und auch alternative Lösungen zu einer Erbrechtsklage aufzeigen.
Inhaltsverzeichnis

Berliner Testament Pflichtteil einklagen – Rechtslage & Allgemeines

Bei einem Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Wenn einer der Ehepartner stirbt, erhält der andere das gesamte Erbe und kann uneingeschränkt darüber verfügen.

Dabei werden Kinder und andere potentielle Erben zunächst von der Erbfolge ausgeschlossen. Für den Fall, dass diese auf ihren Pflichtteil verzichten, werden sie vom Gesetz zu Schlusserben und erben nach dem Tod des zweiten Partners den gesamten Nachlass.

Auch für den Fall, dass gesetzliche Erben vom Erblasser per Berliner Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, kann ihnen jedoch dennoch ein Pflichtteil am Erbe zustehen, der bereits nach dem Tode des ersten Elternteils eingefordert werden kann. Grundsätzlich verlieren die Kinder also ihren Anspruch auf den Pflichtteil beim Berliner Testament nicht, nur weil die Eltern ein solches errichtet haben. Dabei werden sie zwar in Bezug auf ihren gesamten Erbteil beim Tod des ersten Elternteils übergangen, jedoch steht ihnen ein Pflichtteil beim Berliner Testament zu, wenn keine Gründe vorliegen, die dazu führen, dass die Kinder ihren Anspruch verlieren.

Der Pflichtteilsanspruch beim Berliner Testament

Besteht ein Pflichtteilsanspruch der Kinder, so steht auch einer Forderung nach dem Pflichtteil beim Berliner Testament nichts entgegen. Dabei haben Kinder sogar einen Anspruch auf zwei Pflichtteile beim Berliner Testament, die sich aus je einem Pflichtteilsanspruch je Elternteil begründen. Dabei kann der erste Pflichtteilsanspruch mit dem Eintritt des ersten Erbfalls und der zweite Pflichtteilsanspruch dann mit dem Tod des zweiten Elternteils geltend gemacht. Allerdings kann diese gesetzliche Pflichtteilsregelung dazu führen, dass der überlebende Ehepartner in finanzielle Nöte gerät, wenn er die geltend gemachten Pflichtteilsansprüche begleichen muss. Daher befindet sich in vielen Berliner Testamenten eine Pflichtteilsstrafklausel, welche die finanzielle Belastung reduzieren soll.

Die Pflichtteilsstrafklausel beim Berliner Testament

In einem Berliner Testament werden oftmals Pflichtteilsstrafklauseln aufgenommen, die den Pflichtteilsanspruch der Kinder einschränken soll. Dabei soll diese Klausel die Kinder davon abhalten, bereits im ersten Erbfall ihren Pflichtteil einzufordern. Hierbei sollen sie angehalten werden, auf den Pflichtteil beim Berliner Testament zu verzichten und ihr Recht erst als Schlusserben bei Eintritt des zweiten Erbfalls geltend zu machen.

Dabei enterben sich die Kinder dann praktisch selbst, wenn sie bereits beim Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen, denn durch die Pflichtteilsstrafklausel bleibt der gesamte Erbanspruch dann auf ihren Pflichtteil beschränkt. Deshalb können sie dann beim Tod des zweiten Elternteils ebenfalls lediglich den Pflichtteil des Erbes einfordern.

Hierbei verzichten die Kinder dann auf ihre Position als Schlusserben und bringen sich um ihren gesamten Erbteil an der Erbmasse, der ihnen nach dem Ableben des zweiten Elternteils zumeist zustände. Deshalb sollte sich jeder Pflichtteilsberechtigte beim Berliner Testament überlegen, ob er seinen Pflichtteil einfordern sollte, da er sich bei einem Verstoß gegen die Pflichtteilsstrafklausel wirtschaftlich zumeist schlechter stellen würde.

Rechenbeispiel: Erbanspruch bei Verletzung der Pflichtteilsstrafklausel

Ausgehend von einem Elternpaar mit einem Berliner Testament inkl. Pflichtteilsstrafklausel und einem Vermögen von 500.000 €:

  • Nach dem Tod des Mannes wird die Frau Alleinerbin
  • Der Pflichtteil eines Kindes beträgt die Hälfte des Erbteils, der wiederum ¼ des Nachlasses ausmacht, wenn kein Berliner Testament existieren würde.
  • Fordert ein Kind den Pflichtteil bereits nach dem Ableben des Vaters ein, erhält es somit 62.500 € beim ersten Erbfall.
  • Im zweiten Erbfall erhält dieses Kind nach dem Ableben der Mutter ebenfalls nur noch seinen Pflichtteil, also ¼ der Restsumme des Nachlasses und nicht den gesamten Erbteil, der ½ des Nachlasses betragen würde.
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Den Berliner Testament Pflichtteil einklagen – die Vorbereitung

Für den Fall, dass ein Pflichtteilsberechtigter bei einem Berliner Testament seinen Pflichtteil bereits nach dem ersten Erbfall einfordern will, muss er dies schriftlich beim Erben – in diesem Fall dem überlebenden Elternteil – machen. Für den Fall, dass dieser erbende Elternteil die Auszahlung verweigert, kann der Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil einklagen. Jedoch darf der Pflichtteilsanspruch dafür noch nicht verjährt sein.
Hinweis

Wenn der Erbe die Auszahlung eines Pflichtteils verweigern sollte, kann man den Pflichtteil einklagen, denn die mit der Klage verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten müssen bei Erfolg stets vom Erben übernommen werden

Voraussetzungen für eine Pflichtteilsklage beim Berliner Testament

Will man einen Pflichtteil beim Berliner Testament einklagen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die im Folgenden näher erläutert werden sollen. Dabei gilt es sowohl Fristen zu beachten als auch die Konsequenzen, die sich durch evtl. Pflichtteilsstrafklauseln ergeben können.

Die Pflichtteilsberechtigung

Um einen Pflichtteil bei einem Berliner Testament einklagen zu können, muss der Kläger zunächst pflichtteilsberechtigt sein. Dabei können dies bei einem Berliner Testament im ersten Erbfall nur die Kinder oder deren Nachkommen sein sowie auch bei kinderlosen Paaren die eigenen Eltern des Erblassers.

Anspruchsverjährung und Fristen

Eine Pflichtteilsklage kann man nur dann einreichen, wenn der Pflichtteilsanspruch noch nicht verjährt ist. Dabei muss bei einem Berliner Testament gemäß §§195 und 199 BGB der Pflichtteil innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis über den Erbfall eingeklagt werden, wobei die Frist mit dem Ende des entsprechenden Jahres beginnt.

Die Pflichtteilsstrafklauseln beim Berliner Testament beachten

Will man seinen Pflichtteil bei einem Berliner Testament trotz Pflichtteilsstrafklauseln einklagen, kann dies dazu führen, dass auch im zweiten Erbfall eine Enterbung erfolgt und auch dann nur der gesetzliche Pflichtteil geltend gemacht werden kann. Dadurch kann insgesamt ein nicht unbedeutender finanzieller Verlust für den Klagenden entstehen. Ein erfahrener und spezialisierter Anwalt kann die konkreten Auswirkungen von Pflichtteilsstrafklauseln in Ihren individuellen Fall überprüfen und Sie über die juristischen Optionen aufklären, wenn Sie dennoch Ihren Pflichtteil einklagen wollen.

Ermittlung des Pflichtteilswert

Der Pflichtteilsanspruch beträgt grundsätzlich die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Für den Fall, dass z. B. ein Kind seinen Pflichtteil bei einem Berliner Testament einklagen will, entspräche seine Erbquote ¼ des Nachlasses, sofern es noch ein weiteres Kind gibt. Dementsprechend beträgt der Pflichtteil dann 1/8 des Nachlasswertes.

Um die genaue Höhe des Pflichtteils jedoch berechnen zu können, muss man zunächst den konkreten Nachlasswert ermitteln. Hierfür kann der Pflichtteilsberechtigte den Erben schriftlich auffordern, ein entsprechendes Nachlassverzeichnis zu erstellen, auf dessen Basis dann der Pflichtteilsanspruch ermittelt werden kann.

Anwaltlichen Rat einholen

Für den Fall, dass man nicht sicher ist ob man eine Erbschaftsklage wegen eines Pflichtteils bei einem Berliner Testament anstrengen soll und ob dies in individuellen Fall auch zulässig ist, sollte sich den Rat eines erfahrenen Experten für Erbrecht einholen. Dabei kann dieser den persönlichen Fall analysieren und eine angemessene Vorgehensweise vorschlagen.

Möglichkeiten um den Pflichtteil beim Berliner Testament einzuklagen

Vor einer Klageeinreichung sollte man beim Erben schriftlich den eigenen Pflichtteil einfordern. Für den Fall, dass der Erbe dabei die Kooperation verweigert, muss dieser zuerst gerichtlich zu einer Auskunft über den Nachlasswert aufgefordert werden. Erst im Anschluss kann man dann auf zwei unterschiedlichen Wegen den Pflichtteil einklagen. In Betracht kommen dabei die Pflichtteilsklage und die Stufenklage, die im Folgenden näher erläutert werden.

Die Pflichtteilsklage

Bei der Pflichtteilsklage wird der Zahlungsanspruch des Pflichtteils gegenüber dem Erben direkt durchgesetzt. Hierbei ist diese Klageart aber nur angemessen, wenn der Kläger den genauen Nachlasswert bereits kennt und somit auch seinen Pflichtteilsanspruch genau beziffern kann. Für den Fall, dass dies gegeben ist, muss dann folgende Ablauffolge eingehalten werden:

Die Klageeinreichung

Zunächst muss beim zuständigen Gericht eine Klageschrift eingereicht werden. Dabei ist bei einem Streitwert, der dem Pflichtteilsanspruch entspricht, von bis zu 5000 € das Amtsgericht zuständig und bei höheren Streitwerten das Landgericht. Außerdem gilt in Deutschland bei Streitwerten über 5000 € auch ein Anwaltszwang in Deutschland, was bedeutet, dass man sich bei Gericht anwaltlich vertreten lassen muss.

Begleichung von Gerichtskosten-vorschüssen

Mit dem Einreichen der Pflichtteilsklage ist auch die Zahlung von Gerichtskostenvorschüssen fällig, die sich nach der Höhe des Streitwertes richten. Ferner fallen auch noch weitere Gebühren an.

Die Zustellung der Klageschrift an die Gegenseite

Die eingereichte Klageschrift wird der Gegenseite zugestellt. Dabei kann diese dann innerhalb einer bestimmten Frist Stellung nehmen und eine Gegendarstellung einreichen.

Der erste Gerichtstermin

Im ersten Gerichtstermin wird eine einvernehmliche Einigung zwischen den Parteien angestrebt. Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, kommt es zu einer Hauptverhandlung über den Pflichtteilsanspruch.

Die Hauptverhandlung

Scheitert die Güteverhandlung kommt es zu einem Gerichtstermin, an dem beide Parteien anwesend sind. Hierbei wird dann die Rechtmäßigkeit des Pflichtteilsanspruchs verhandelt.

Die Vergleichslösung

Üblicherweise wird in der Hauptverhandlung eine Einigung erzielt, die zu einem Vergleich führt. Hierbei werden sowohl die Interessen der Erben als auch des Pflichtteilsberechtigten berücksichtigt.

Gerichtliche Entscheidung

Kann kein Vergleich der beiden Parteien erzielt werden, wird das Gericht eine Entscheidung treffen und ein Urteil aussprechen. Dabei kann auch entscheiden werden, zunächst noch Zeugen zu befragen oder aber direkt eine Auszahlung eines Pflichtteils angeordnet wird.

Auszahlung des Pflichtteils

Mit dem Urteil des Gerichts wird auch eine Frist für eine Auszahlung des Pflichtteils festgesetzt, innerhalb derer der festgestellte berechtigte Pflichtteil vom Erben auszuzahlen ist. Dabei kann das Urteil auch durch eine Zwangsvollstreckung umgesetzt werden, für den Fall, dass eine Auszahlung durch die Erben verweigert wird.

Die Stufenklage

Die Stufenklage ist ein Vorbereitungsverfahren, das die Grundlage für eine erfolgreiche Pflichtteilsklage legen soll. Dabei konzentriert sich die Stufenklage auf die Feststellung eines Auskunfts- und Zahlungsanspruch und wird wie folgt durchgeführt:

Erste Stufe

Zunächst wird bei der Stufenklage eine umfassende Auskunft zum Nachlassbestand nach § 2314 BGB eingeklagt. Dabei wird dann aufgrund des festgestellten Nachlasswertes der Pflichtteilsanspruch berechnet, der vom Erben eingefordert werden kann.

Zweite Stufe

Wahlweise kann ein Pflichtteilsberechtigter auch in einem zweiten Schritt noch eine eidesstattliche Versicherung über die Vollständigkeit und Richtigkeit des Nachlassverzeichnisses von den Erben einfordern. Dabei kann dies in Fällen sinnvoll sein, in denen der Pflichtteilsberechtigte annehmen kann, dass Vermögenswerte des Nachlasses nicht berücksichtigt wurden oder falsch bewertet wurden.

Dritte Stufe

Sind diese Klageabschnitte abgeschlossen kann der Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil einklagen über die Pflichtteilsklage.

Kann man einen Pflichtteil auch schon zu Lebzeiten des Erblassers einklagen?

Pflichtteilsansprüche entstehen ausschließlich in einem Erbfall, also bei einem Berliner Testament frühestens nach dem Ableben des ersten Ehepartners. Deshalb kann zu Lebzeiten des Erblassers die Auszahlung eines Berliner Testaments Pflichtteils nur mit dem Einverständnis des Erblassers erfolgen und wird dann zumeist in Form eines sogenannten Pflichtteilsverzichts vereinbart. Dabei zahlt der Erblasser dann dem Pflichtteilsberechtigten eine Abfindung zu Lebzeiten und erhält dafür dann eine Pflichtteilsverzichtserklärung für den Erbfall. Allerdings kann der Pflichtteil niemals zu Lebzeiten eingeklagt werden.

Wie kann ein Anwalt beim Berliner Testament Pflichtteil einklagen helfen?

Für den Fall, dass ein gesetzlicher Anspruch auf einen Pflichtteil besteht, wird er insbesondere bei einem Berliner Testament nach dem ersten Erbfall zumeist nicht freiwillig und komplikationsfrei ausgezahlt. Außerdem sind häufig zuverlässige Nachlasswerte, nach denen der Pflichtteil berechnet wird, nicht einfach zu ermitteln.

Deshalb kann es im Vorfeld einer Pflichtteilsklage schon zu einer schwierigen Nachlassermittlungen kommen und ein Erbe deshalb auch Pflichtteilsansprüche einfach ablehnt. Hierbei ist ein erfahrener Anwalt für Erbrecht in solchen Situationen ein idealer Partner, der sehr sachlich den Sachverhalt abhandeln kann. Dabei wird er sich nicht nur um einen rechtsgültigen Nachweis des Pflichtteilsanspruches kümmern sondern auch die Erstellung und Überprüfung eines zuverlässigen Nachlassverzeichnisses vorantreiben.

Dabei wird er für seinen Mandanten eine individuell angepasste juristische Strategie entwickeln, die ihm dazu verhilft, seinen Pflichtteilsanspruch zügig und zuverlässig durchzusetzen. Außerdem wird er natürlich seinen Mandanten auch bei Gericht vertreten, für den Fall, dass eine Pflichtteilsklage nicht zu vermeiden ist. Lassen Sie sich beraten zu Ihrer Berliner Testament Pflichtteil Klage von spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten für Erbrecht.

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FAQ: Berliner Testament Pflichtteil einklagen

Ein Berliner Testament können Eheleute selbst handschriftlich aufsetzen, für das Verfassen ist kein Notar notwendig. Der überlebende Ehepartner ist wirtschaftlich abgesichert. Die Erbschaft wird an die gemeinsamen Kinder weitergegeben (nach dem Tod des zweiten Partners).
Wer als nächster Angehöriger oder Ehepartner enterbt ist, muss nicht leer ausgehen: Er hat einen sogenannten Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ein Pflichtteilsberechtigter muss seinen Anteil von den Erben einfordern.
Genauer gesagt, haben Kinder sogar einen Anspruch auf zwei Pflichtteile beim Berliner Testament – je ein Pflichtteilsanspruch je Elternteil. Der erste Pflichtteilsanspruch wird dabei mit dem Eintritt des ersten Erbfalls, der zweite Pflichtteilsanspruch dann mit dem Tod des verbliebenen Elternteils geltend gemacht.
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Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

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