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Erbe ausschlagen Frist – Infos, Kosten & mehr

Wenn ein Erblasser ein überschuldetes Erbe hinterlässt, bleibt den Erben nicht viel Zeit, das Erbe auszuschlagen. Wann beginnt die 6-Wochen-Frist für eine Erbausschlagung? Kann ich ein Erbe ausschlagen, wenn die Frist versäumt ist? Der folgende Artikel gibt Ihnen Antworten auf die oben genannten Fragen und erläutert dabei auch, wie man ein Erbe ausschlagen kann, wenn die Frist abgelaufen ist, welche Reihenfolge der Erben gilt, wenn man ein Erbe ausschlagen will und ob es eine andere Frist für Kinder beim Ausschlagen des Erbes gibt.

Inhaltsverzeichnis

Wann sollte man ein Erbe ausschlagen?

Nicht immer ist ein Erbe vorteilhaft, da ein Erblasser auch verschuldet sein kann. In diesem Fall sollte man als Erbe das Erbe ausschlagen. Sollte der Erblasser viele Kredite, Hypotheken, offene Forderungen oder Steuerschulden haben, ist eine Ausschlagung sinnvoll. Ob das Erbe überschuldet ist oder nicht, kann ein Anwalt für Erbrecht für Sie herausfinden.

Darüber hinaus kann es auch ratsam sein eine marode Immobilie auszuschlagen, da sich deren Instandhaltung nicht unbedingt lohnt oder die Renovierungsarbeiten einen finanziellen Verlust hervorrufen. Sollten Sie sich diesbezüglich nicht sicher sein, sollten Sie einen Gutachter heranziehen und sich zusätzlich von einem Anwalt beraten lassen.

Wie kann ich ein Erbe ausschlagen?

Wer im Rahmen der Frist ein Erbe ausschlagen möchte, muss dies beim Nachlassgericht erledigen. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt gewohnt hat. Der Erbe kann persönlich beim Nachlassgericht erscheinen und die Erbausschlagung mündlich erklären. Um ein überschuldetes Erbe auszuschlagen, fallen Kosten in Höhe von 30 Euro an.

Sollten Sie zu weit vom Wohnsitz des Erblassers entfernt leben, können Sie auch zu einem Notar gehen und eine notarielle Erklärung aufstellen. Die Kosten, um das Erbe ausschlagen zu können, sind dabei dieselben. Die notariell beglaubigte Erklärung sollte dann fristgerecht beim Nachlassgericht eingereicht werden.

Sollten Sie sich als Erbe entscheiden, ein Erbe auszuschlagen, dann haben Sie keinen Anspruch mehr auf den Erbteil. Sie können demnach nicht die Schulden ausschlagen und das Vermögen annehmen, denn es muss immer das gesamte Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden. Überdies können Sie auch keinen Pflichtteil einfordern. Gleiches gilt für Gegenstände aus dem Nachlass, denn diese stehen Ihnen dann auch nicht mehr zu.

Kann man eine Erbausschlagung rückgängig machen?

Sollten Sie ein Erbe zu schnell ausgeschlagen oder angenommen haben, können Sie dies gegebenenfalls anfechten. Gründe dafür könnten zum Beispiel fehlende Details zur Erbschaft oder unbekannte Vermögenswerte sein. Aber auch dann, wenn der Erbteil durch Täuschung oder unter Drohungen anderer Personen ausgeschlagen oder angenommen wurde, kann dies angefochten werden.

Was passiert mit Schulden, wenn Erbe ausgeschlagen wird?

Zurecht stellen sich Erben die Frage, was mit den Schulden passiert, wenn das Erbe ausgeschlagen wird. Da ein Erbe nur vollständig ausgeschlagen oder angenommen werden kann und die Schulden und das Vermögen demnach nicht getrennt voneinander betrachtet werden, muss der Erbe bei Annahme des Nachlasses auch die Schulden annehmen.

Wenn ein Erbe ausgeschlagen wird, müssen die Schulden aber nicht mehr gezahlt werden. Die Antwort auf die Frage „Was passiert mit den Schulden, wenn Erbe ausgeschlagen wird“, lautet demnach. Der Erbe muss nicht mit seinem Privatvermögen für die Schulden des Erblassers haften.

Kann man einen Teil des Erbes ausschlagen?

Nein, man kann nicht einen Teil des Erbes ausschlagen und den anderen annehmen. Das Erbe wird inklusive der Schulden an den Erben übergeben, wenn dieser das Erbe annimmt. Demgegenüber kann der Erbe auch nicht die Schulden des Nachlasses ablehnen und das Vermögen annehmen.

Erbe ausschlagen – Frist einhalten!

Wichtig beim Erbe ausschlagen ist die Frist: Erbe ausschlagen, aber dabei unbedingt die Frist beachten. Möchten Sie die Erbschaft nicht annehmen, müssen Sie das Erbe innerhalb der Frist ausschlagen.

Erbe ausschlagen und Frist versäumt? Wird die Frist versäumt beim Ausschlagen des Erbes, dann gilt das Erbe automatisch als angenommen. Gleiches gilt, wenn Sie einen Erbschein beantragen, denn dies spricht ihnen die Erbschaft ebenfalls zu. Möchte man das Erbe jedoch annehmen, muss man nicht agieren.

Haben Sie das Erbe fälschlicherweise angenommen oder ausgeschlagen, dann müssen Sie dies innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis über die Gründe anfechten. Befand sich der Wohnsitz des Erblassers im Ausland, dann hat der Erbe 6 Monate Zeit, das Erbe auszuschlagen. In der Regel informiert Sie das Amtsgericht über den Erbfall schriftlich. Antwortet der Erbe nicht auf dieses Schreiben, hat er die Erbschaft auch automatisch angenommen.

Erbe ausschlagen und Frist versäumt

Erbe ausschlagen, obwohl die Frist abgelaufen ist? Möchte man das Erbe ausschlagen, aber die Frist ist abgelaufen, gibt es kein Pardon. Achten Sie deswegen unbedingt darauf, dass Sie das Erbe ausschlagen und die Frist nicht versäumt ist. Sollten Sie sich unsicher sein, ob das Erbe verschuldet ist, lassen Sie sich rechtzeitig von einem Fachmann für Erbrecht beraten.

Wann beginnt die 6 Wochen Frist für eine Erbausschlagung?

Die sechswöchige Frist ist beim Ausschlagen des Erbes besonders wichtig, um sich vor finanziellen Schäden durch eine überschuldete Erbschaft zu schützen. Doch wann beginnt die 6-Wochen-Frist für eine Erbausschlagung? Sowohl für die Annahme als auch für die Ausschlagung beginnt die Frist ab Kenntnis des Erbfalls. Dies ist in der Regel das Todesdatum des Erblassers und somit die Kenntnis über seinen Tod. Wann beginnt die 6-Wochen-Frist für eine Erbausschlagung, wenn der Erbe oder der Erblasser im Ausland lebt? In diesem Fall hat der Erbe eine längere Frist für die Erbausschlagung.

Der Erbe hat 6 Monate Zeit, das Erbe auszuschlagen. Allerdings sollten Sie beachten, dass das Amtsgericht den Erben nur dann anschreibt, wenn ein Testament vorliegt. Diese Regelung gilt auch für den Erben, wenn dieser zum Todeszeitpunkt des Erblassers im Ausland lebt und dort seinen Wohnsitz gemeldet hat.

Wann beginnt die 6-Wochen-Frist für eine Erbausschlagung, wenn der Erbe nicht vom Ableben des Erblassers wusste? Wurde der Erbe nicht über den Tod des Erblassers in Kenntnis gesetzt, dann muss der dies beim Notar nachweisen. In diesem Ausnahmefall beginnt die 6-Wochen-Frist für eine Erbausschlagung später. Gleiches gilt, wenn der Erbe nicht aufzufinden oder/und unbekannt verzogen ist. Auch dann beginnt die 6-Wochen-Frist für eine Erbausschlagung erst mit der Inkenntnissetzung.

Kann man ein Erbe ausschlagen, wenn man Schulden hat?

Nicht immer handelt es sich um ein überschuldetes Erbe, denn auch der Erbe kann verschuldet oder insolvent sein. Kann man ein Erbe ausschlagen, wenn man Schulden hat? In diesem Fall kann er die Erbschaft annehmen, muss diese aber an seine Gläubiger oder Insolvenzverwalter abtreten, um seine eigenen Schulden zu zahlen.

Handelt es sich um ein unverschuldetes Erbe, dann kann man ein Erbe ausschlagen, wenn man Schulden hat, allerdings ist dies nicht ratsam. Schließlich möchte man die Schulden tilgen können. Ist sowohl das Erbe überschuldet als auch der Erbe selbst, kann das Erbe ausgeschlagen werden. Es ergibt wenig Sinn, das Erbe nicht auszuschlagen, wenn man Schulden hat und das Erbe überschuldet ist.

Erbe ausschlagen für Kinder

Ein wenig komplizierter ist es, wenn minderjährige Erben im Spiel sind und diese eine Erbschaft ausschlagen müssen. Hier muss der gesetzliche Vertreter für die Kinder das Erbe ausschlagen. Welche Frist gibt es beim Ausschlagen des Erbes für Enkel und Kinder? Immer dann, wenn der Erbe minderjährig ist (unter 18 Jahren), muss ein gesetzlicher Vertreter das Erbe ausschlagen. Hierfür bedarf es einer Genehmigung des Familiengerichts.

Da dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann, wird die Bearbeitungszeit nicht in der Frist für die Erbausschlagung eingerechnet. Somit können minderjährige Kinder das Erbe ausschlagen, nachdem die Genehmigung erteilt wurde. Sind die Kinder jedoch nachgerückt, weil eines ihrer Elternteile das Erbe ausgeschlagen hat, dann ist die Genehmigung nicht notwendig. Die Eltern können beim Notar einen Antrag für die Kinder stellen.

Erbe ausschlagen – Reihenfolge der Erben?

Wer ein Erbe ausschlagen möchte, muss die Reihenfolge der Erben berücksichtigen. Angenommen Sie schlagen ein Erbe aus, haben aber Nachkommen, die das Erbe erhalten. Handelt es sich um einen überschuldeten Nachlass, müssen auch Ihre Nachkommen (Kinder, Enkel) das Erbe ausschlagen und die Frist einhalten.

Welche Reihenfolge der Erben gilt für das Ausschlagen des Erbes? Grundsätzlich sollte man immer die Nachkommen im Blick halten. Die nächsten Erbschaftsanwärter sind dabei die eigenen Kinder. Bei minderjährigen Kindern müssen Sie als gesetzlicher Vertreter die Erbschaft für Ihre Kinder ausschlagen. Sollten letztendlich alle Erben ausschlagen, dann erhält der Staat den Nachlass. Jedoch kommt dieser nicht für die Schulden auf. Gilt die gleiche Frist beim Ausschlagen des Erbes für Kinder? Ja sowohl für Kinder als auch Enkel gilt dieselbe Frist beim Ausschlagen des Erbes.

Erbe ausschlagen – Die Erben-Reihenfolge

Die Reihenfolge der Erben beim Ausschlagen des Erbes erfolgt automatisch, sodass der Erbe keinen direkten Einfluss darauf hat. Seine Nachkommen erhalten dann den Erbteil und müssen selbst entscheiden, ob sie diesen ausschlagen oder annehmen.

Allerdings kann der Erblasser in einem Testament bestimmen, die Reihenfolge der Erben, wenn ein Erbe ausgeschlagen wird. Wurde allerdings keine testamentarische Vereinbarung getroffen, dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese gilt aber auch, wenn ein testamentarisch eingesetzter Erbe sein Erbe ausschlägt. Dann rücken die Abkömmlinge des entsprechenden Erben als Nacherben durch die gesetzliche Erbfolge vor.

Beispiel:

Angenommen Frau Grün hinterlässt einen Ehemann und zwei Kinder, eine Schwester und ihre Mutter. Nach der gesetzlichen Erbfolge erhalten die Kinder die Erbschaft, doch diese schlagen die Erbschaft aus. Auch der Ehemann schlägt sein Erbe aus. Somit geht der Nachlass an die Mutter. Doch sollte auch sie das Erbe ausschlagen, dann geht das Erbe an die Schwester der Verstorbenen. Schlagen alle das Erbe aus, dann erbt das Bundesland.

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Kosten für Erbe ausschlagen – Was kostet es ein Erbe auszuschlagen?

Sollten Sie ein Erbe ausschlagen, dann fallen Kosten für das Gericht und den Notar an. Diese sind allerdings davon abhängig, ob es sich um eine überschuldete Erbschaft handelt oder unverschuldetes Erbe. Ferner spielt die Nachlasshöhe eine Rolle, wenn Sie das Erbe annehmen: Je höher der Nachlass, desto höher die Kosten.

NachlasswertGebühr
überschuldeter Nachlass30,00 €
5.000 €22,50 €
10.000 €37,50 €
50.000 €82,50 €
100.000 €136,50 €
125.000 €150,00 €

Erbe ausschlagen und Beerdigungskosten – Wer übernimmt die Kosten?

Wer ein Erbe ausschlagen will, muss die Beerdigungskosten selbst tragen. Allerdings kann man auch ein Erbe ausschlagen, um Beerdigungskosten zu sparen. Die Beerdigungskosten können immens sein und nicht immer deckt der Nachlass alle Kosten. Lassen sich die Beerdigungskosten durch ein Ausschlagen des Erbes wirklich umgehen? Die Erben müssen für die Beerdigungskosten aufkommen und diese mithilfe des Nachlasses decken. Reicht das Vermögen nicht aus, müssen sie ihr Eigenkapital heranziehen. Schlägt ein Erbe das Erbe aus, dann ist er nicht mehr dafür zuständig. Doch es gibt auch hier einige Ausnahmen. Schlagen jedoch alle Erben das Erbe aus, dann erbt der Staat. Dieser übernimmt aber nicht die Beerdigungskosten.

Die Gemeinde kann die Beerdigung veranlassen und sich die Kosten aus der Erbschaft nehmen. Sollte die Summe nicht ausreichen, müssen Kosten von den erbberechtigten bzw. bestattungspflichtigen Personen erstatten werden. Somit können erbberechtigte Personen nicht das Erbe ausschlagen, um die Beerdigungskosten zu vermeiden. Im Rahmen der Unterhaltspflicht sind sie verpflichtet, die Kosten zu decken.

Haben alle bestattungspflichtigen Personen das Erbe ausgeschlagen, ist der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner für die Deckung der Kosten zuständig. Verfügen sie nicht über ausreichend finanzielle Mittel, sind die Kinder in der Pflicht. Anschließend ist es die Aufgabe der Eltern, dann der Geschwister und so weiter. Sollten alle erbberechtigten Personen das Erbe ausschlagen und können die Beerdigungskosten aufgrund fehlender Mittel nicht zahlen, dann tritt der Statt ein (Sozialbestattung).

Erbe ausschlagen – Vordruck

Sofern Sie eine Erbschaft ausschlagen möchten, können Sie dies persönlich beim Nachlassgericht erklären. Dieses notiert Ihre Ausschlagung schriftlich und reicht Ihnen ein Formular zum Unterschreiben. Sollten Sie jedoch das Erbe ausschlagen und einen Vordruck für den Notar benötigen, können Sie folgenden Vordruck als Orientierung nutzen. Andernfalls wird der Notar Formulare und einen Vordruck zum Ausschlagen des Erbes bereitstellen. Hierfür können dann weitere Gebühren entstehen.

Vordruck: Erbe ausschlagen

Hans Ehrmann, geb. am 10.5.1940, verstorben am 31.01.2020 mit letztem Wohnsitz in Berlin.

Ich überreiche die Sterbeurkunde des Standesamts in Berlin vom 31.01.2020, wonach mein Vater Hans Ehrmann, letzte Wohnanschrift in Brunnengasse 15, 10115 Berlin sowie letztem Wohnsitz, am 31.01.2020 verstorben ist.

Eine Verfügung von Todes wegen hat der Erblasser meines Wissens nicht hinterlassen. Folglich ist die gesetzliche Erbfolge eingetreten. Ich bin zum Alleinerben geworden. Ich schlage die Erbschaft aus. Die Ausschlagung erfolgt aus allen Berufungsgründen. Der Nachlass dürfte überschuldet sein. Als weitere gesetzliche Erben meines Vaters kommt meine Schwester infrage. Ich selbst habe keine Nachkommen.

Wie kann ein Anwalt für Erbrecht bei der Erbe ausschlagen Frist helfen ?

Ist man Erbe eines zweifelhaften Nachlasses, der ggf. überschuldet ist, so kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen, um nicht mit dem Privatvermögen dafür haften zu müssen. In solchen Fällen sollte man zeitnah einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht konsultieren, das beim Erbe ausschlagen eine relativ kurze Frist gültig ist, die man nicht verpassen darf. Grundsätzlich kann ein erfahrener Anwalt für Erbrecht dabei helfen, einzuschätzen, ob es sinnvoll ist, in einem konkreten Fall ein Erbe auszuschlagen.

Außerdem wird er auch darüber aufklären, welche Folgen die Erbausschlagung für weitere Erben hat und ggf. geeignete Maßnahmen vorschlagen, die auch nachfolgende Erben schützen können. Ferner wird ein erfahrener Anwalt für Erbrecht auch prüfen, ob die 6- Wochenfrist noch eingehalten werden kann, wenn z. B. ein potentieller Erbe erst spät über die Erbschaft informiert wurde. Lassen Sie sich beraten zum Thema Erbe ausschlagen Frist und von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht.

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FAQ: Erbe ausschlagen Frist

Die Ausschlagung der Erbschaft (Erbausschlagung) kann nur binnen 6 Wochen erfolgen (§ 1944 Abs. 1 BGB). Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt (§ 1944 Abs. 2 BGB).
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