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Pflichtteil Erbe – Erben trotz Testament mit Enterbung?

Der Erblasser kann frei entscheiden, ob er eine Enterbung gewisser Angehöriger im Testament veranlassen möchte oder nicht. Doch wie sieht es mit dem Pflichtteil beim Erbe aus? Fakt ist, dass man mit einem Testament die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen kann, aber dennoch haben nächste Angehörige einen Anspruch auf einen Pflichtteil beim Erbe. Der folgende Artikel gibt Ihnen einen Überblick, was zum Pflichtteil beim Erbe beachtet werden muss und wie dieser im Fall einer Enterbung gehandhabt wird.

Inhaltsverzeichnis

Die Gesetzliche Erbfolge in Deutschland

Erblasser sind nicht verpflichtet ein Testament oder einen Erbvertrag aufzusetzen, daher kann nach dem Ableben des Erblassers auch die gesetzliche Erbfolge gelten. Verzichtet man auf ein Testament, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. 

Demnach sind Kinder Erben der 1. Ordnung. Hat der Erblasser zwar keine Kinder und auch keinen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, aber die Eltern und/oder Geschwister leben noch, dann geht der Nachlass an die Erben der 2. Ordnung. Entspricht die gesetzliche Erbfolge den Wünschen des Erblassers, muss kein Testament aufgesetzt werden. Bei diesem Fall ist auch der Pflichtteil beim Erbe irrelevant.

Wie kann man einen Erben enterben?

Der Erblasser kann frei entscheiden, ob er eine Enterbung im Testament veranlasst. Hierfür bedarf es keine Begründungen, warum der Angehörige von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird. Erklärt der Erblasser einen Erben als Alleinerben, dann sind die anderen Berechtigten enterbt. Eine mögliche Formulierung wäre:

  • „Erbe ist mein Sohn, meine Tochter setze ich auf den Pflichtteil.“
    Meist werden mit einem Berliner Testament Kinder enterbt, sodass der Ehepartner das gesamte Erbe erhält. Im Berliner Testament findet man meist Formulierungen wie beispielsweise:
  • „Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein. Nach dem Tode von uns beiden sollen unsere Kinder zu gleichen Teilen erben.“
    Im Rahmen einer Enterbung ist vor allem die Frage nach dem Pflichtteil beim Erbe wichtig.

Pflichtteil durch Enterbung

Durch eine Enterbung benachteiligt der Erblasser den gesetzlichen Erben und um die Nachfolge durch das Gesetz zu schützen, gibt es den Pflichtteil beim Erbe. Er sichert dem gesetzlichen Erben eine Mindestbeteiligung an den Vermögenswerten zu. Ein Anspruch auf den Pflichtteil kann beim Erbe aber in Ausnahmefällen auch entstehen, wenn ein gesetzlicher Erbe das Erbe ausschlägt.

Was ist der Pflichtteil beim Erbe?

Der Pflichtteil beim Erbe gilt als Mindestbeteiligung an den Vermögenswerten, die nahen Angehörigen bei Enterbung trotzdem zustehen. Demnach schränkt der Pflichtteil den Willen des Erblassers ein, da er direkte Angehörige nicht ganz enterben kann. Verschenkt der Erblasser Vermögen, um den Pflichtteil zu verringern, führt dies zu einem Pflichtteilsergänzungsanspruch. Daher ist eine Umgehung des Pflichtteils nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Beispielsweise muss die pflichtteilsberechtigte Person ein Verbrechen oder ein vorsätzliches Vergehen begangen haben, das sich gegen den Erblasser, den Partner oder nahe Verwandte des Erblassers gerichtet hat.

Wer ist Pflichtteilsberechtigter?

Selbst wenn ein Erblasser nahe Angehörige enterbt hat, haben sie einen Anspruch auf einen Pflichtteil beim Erbe. Zu diesem Personenkreis gehören aber nur die nächsten Angehörigen:

  • Kinder (eheliche, nichteheliche und adoptierte Kinder)
  • Ehepartner, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalls die Ehe wirksam bestand
  • Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft
  • Eltern des Erblassers, sofern er keine Kinder hat
  • Enkel und Urenkel sind nur dann berechtigt, wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen sind und deren Eltern nicht mehr leben.

Nicht pflichtteilsberechtigt sind:

  • Geschwister
  • Großeltern
  • Stiefkinder und Pflegekinder
  • Onkel und Tanten
  • (nichteheliche) Lebensgefährten
  • Neffen und Nichten
  • Entfernte Verwandte

Was gehört zum Pflichtteil beim Erben?

Der gesamte Nachlass bestimmt den Pflichtteil, wobei nicht vererbliche Vermögenspositionen nicht pflichtteilsrelevant sind. Lebensversicherungen und Nießbrauchrechte sind für den Pflichtteil regelmäßig nicht relevant. Die Höhe des Pflichtteils beim Erbe beläuft sich auf die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils der enterbten Person.

Zur Berechnung des Pflichtteils muss zunächst der gesetzliche Erbteil und die Pflichtteilsquote ermittelt werden. Für den Pflichtteil werden der Bestand und der Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls zugrunde gelegt. Für die Kalkulation des Nachlasswertes wird der Bestand (Vermögenswerte) des Nachlasses ermittelt. Für den Pflichtteil beim Erbe sind nur vererbliche Vermögenswerte wichtig:

  • Immobilien
  • Bank- und Geldvermögen
  • Aktien
  • Schmuck

Und andere Werte, die als Vermögen gelten. Nicht vererbliche Vermögenswerte fallen nicht in den Nachlass und sind nicht relevant für den Pflichtteil. Hierzu zählen:

  • Nießbrauch- oder Wohnungsrechte
  • Vermögenspositionen, die im Todesfall außerhalb der Erbfolge auf eine dritte Person gegeben werden.
    Beispielsweise zählen auch Lebensversicherungen nicht zum Pflichtteil. Die Versicherungssumme, für die ein oder mehrere Bezugsberechtigte benannt sind, fällt nicht in den Nachlass. In diesem Zusammenhang ist nur zu prüfen, ob ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch ausgelöst wurde.

Wie bekommt man den Pflichtteil beim Erbe?

Wer einen Anspruch auf den Pflichtteil hat, erhält diesen nicht automatisch. Wer vom Erblasser enterbt wurde, muss seine Rechte gegenüber den Erben geltend machen und die Pflichtteilsansprüche durchsetzen. Der enterbte Angehörige hat das Recht, schriftlich um Auskunft zu bitten, damit er den Wert des Pflichtteils berechnen kann. Den ermittelten Pflichtteil kann er dann von den Erben bzw. der Erbengemeinschaft einfordern. Weigern sich die Erben, den Anteil auszuzahlen, muss der Enterbte klagen. Allerdings verjähren die Ansprüche auf den Pflichtteil nach 3 Jahren.

Pflichtteil beim Erbe einfordern

Wer als Pflichtteilsberechtigter enterbt wurde oder einen geringeren Erbanteil erhielt, muss einen Pflichtteil beim Erbe einfordern. Allerdings dürfen die Ansprüche noch nicht verjährt sein. Weigern sich die Erben oder der Erbe den Pflichtteil auszuzahlen, muss der Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil einklagen.

Pflichtteil beim Erbe für Kinder zu Lebzeiten einfordern

Prinzipiell kann der Pflichtteil erst nach dem Tod des Erblassers von den Erben eingefordert werden. Den Pflichtteil beim Erbe für Kinder zu Lebzeiten einzufordern, ist demnach nicht möglich. Sollten die Kinder den Pflichtteil vom Erbe zu Lebzeiten erhalten wollen, muss der Erblasser damit einverstanden sein. Durch einen Pflichtteilsverzicht, der beim Notar unterschrieben wird, erhält der Pflichtteilsberechtigte im späteren Erbfall nicht erneut seinen Pflichtteil. Die Höhe des Pflichtteils ist Verhandlungssache, muss aber ungefähr dem gesetzlichen Pflichtteil entsprechen.

Pflichtteil des Erbes nach Ableben einfordern

Meist wird der Pflichtteil im Rahmen der Testamentseröffnung nach dem Ableben des Erblassers eingefordert. Das Testament gibt Aufschluss darüber, ob man überhaupt enterbt ist. Die Verjährungsfirst, um den Pflichtteilsanspruch durchzusetzen, beträgt 3 Jahre. Nicht immer ist es ratsam, die Ansprüche gleich geltend zu machen. Oftmals beinhalten Berliner Testamente (Ehegattentestamente) eine Pflichtteilsstrafklausel, welche enterbt, falls der Pflichtteil bereits nach dem Tod des Ehepartners eingefordert wird.

Pflichtteil einklagen

Die Durchsetzung der Pflichtteilsansprüche muss gerichtlich und sollte mithilfe eines Anwalts erfolgen. Dies kann bei einem Streitwert bis zu 5.000 Euro über das Amtsgericht geschehen oder bei einem Streitwert ab 5.000 Euro beim Landgericht. Der Streitwert ist die Höhe des zu erwartenden Pflichtteils. Kommt es zum Prozess, dann muss die Partei, die verloren hat, sämtliche Kosten tragen.

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Verjährung und Fristen des Pflichtteils beim Erbe

Die Verjährungsfrist für den Pflichtteil beim Erbe beträgt insgesamt 3 Jahre. Nach Kenntnis des Todes des Erblassers bzw. seit Kenntnis des Testaments hat der Enterbte drei Jahre, um seine Ansprüche durchzusetzen. Die Verjährungsfrist beginnt am 31.12. des Jahres, in dem der Pflichtteilsberechtigte von seinem Anspruch erfuhr. Bei Minderjährigen besteht eine längere Verjährungsfrist und gilt jedenfalls bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Ob ein Pflichtteilsanspruch verjährt ist oder nicht, sollten Sie mit einem Anwalt für Erbrecht klären.

Verzicht auf den Pflichtteil

Werden Kinder mit einem Berliner Testament enterbt, dann fordern diese meist nicht ihren Pflichtteil ein, da es zu finanziellen Nachteilen für den überlebenden Elternteil führt. Insbesondere dann, wenn der Nachlass aus einer Immobilie entsteht, die dann verkauft werden muss, um die anderen Erben auszuzahlen. Dennoch steht es allen Pflichtteilsberechtigten frei, einen Pflichtteilsverzicht zu äußern. Möchte ein enterbter Angehöriger auf den Pflichtteil verzichten, muss er nichts weiter tun. Im Erbrecht spricht man aber an unterschiedlichen Stellen von einem Pflichtteilsverzicht, und zwar auch dann, wenn der Pflichtteil des Erbes zu Lebzeiten ausgezahlt wurde. Ein notarielles Schreiben bestätigt, dass der Pflichtteilsberechtigte nicht zweimal seine Ansprüche geltend machen wird.

Erbe ausschlagen und Pflichtteil einfordern

Wurde das Erbe ausgeschlagen, kann der Pflichtteil nicht mehr eingefordert werden. Allerdings gibt es auch hier einige Ausnahmen; beispielsweise für Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft. Pflichtteilsberechtigte können das Erbe ausschlagen, aber dennoch den Pflichtteil fordern. Je nach individuellem Einzelfall kann es passieren, dass sich der Erbanteil dadurch erhöht. Ein Erbe auszuschlagen, kann auch dann sinnvoll sein, wenn ein überschuldetes Erbe vorliegt. Somit kann das belastende Erbe ausgeschlagen werden und der unbelastete Pflichtteil geltend gemacht werden.

  • Erbe ausschlagen, weil der Erbe keine Übernahme und keinen Verkauf des Elternhauses wünscht und das Geld erhalten möchte: Kein Pflichtteilsanspruch.
  • Erbe ausschlagen, weil der Erbteil durch ein Wohnrecht belastet ist: Pflichtteilsanspruch.
  • Erbe ausschlagen, weil der Erbteil niedriger als der Pflichtteil ist, aber keine weiteren Belastungen vorhanden sind: Zusatzpflichtteilsanspruch (Ausgleich zwischen Erbteil und Pflichtteil).

Pflichtteilsergänzungsansprüche können immer geltend gemacht werden, selbst wenn ein Erbe ausgeschlagen wird.

Höhe des Pflichtteils beim Erbe

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und bei der Berechnung des Pflichtteils müssen alle Angehörigen berücksichtigt werden, selbst die von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind. Wer auf das Erbe verzichtet hat, wird nicht mitgezählt. Grundsätzlich gilt: Je mehr gesetzliche Erben es gibt, desto geringer ist der Pflichtanteil.

Wie hoch ist der Pflichtteil beim Erbe für Kinder?

Wie hoch der Pflichtteil beim Erbe für Kinder ist, ergibt sich aus der Anzahl ihrer erbberechtigten Geschwister. Haben die Geschwister noch zu Lebzeiten auf das Erbe verzichtet, dann werden sie bei der Pflichtteilsberechnung nicht einbezogen. Je mehr Geschwister vorhanden sind, desto niedriger ist die gesetzliche Erb- und Pflichtteilsquote. Darüber hinaus wird die Pflichtteilsquote vom Güterstand der Eltern beeinflusst. Für die folgende Berechnung im nächsten Abschnitt wird davon ausgegangen, dass die Eltern im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben.

Pflichtteil berechnen

Ein Beispiel, wie man den Pflichtteil berechnen kann:

Herr Müller hat 4 Kinder und seine Frau ist vor einigen Jahren gestorben. Er hat Vermögenswerte von 250.000 Euro. Er hinterlässt zwei Töchter Susanne und Sophie und zwei Söhne Tobias und Harald. Die beiden Töchter haben bereits zu Lebzeiten des Erblassers auf das Erbe verzichtet und Harald wurde enterbt. Somit ist Tobias der Alleinerbe. Wie hoch ist der Pflichtteil, den Harald von Tobias verlangen kann?

  • Ohne Testament hätten die Kinder jeweils ein Viertel des Erbes erhalten.
  • Susanne und Sophia haben verzichtet, sodass ihre gesetzlichen Anteile bei der Berechnung des Pflichtteils nicht berücksichtigt werden.
  • Nach der gesetzlichen Erbfolge hätten Harald und Tobias jeweils die Hälfte des Erbes.
  • Durch die Enterbung erhält Harald aber nur die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil, also ein Viertel des Nachlasses. Dies entspricht 62.500 Euro.

Wie hoch ist der Pflichtteil beim Erbe für Kinder trotz Berliner Testament?

Bei der Berechnung des Pflichtteils beim Erbe spielt das Berliner Testament für Kinder keine Rolle. Ob die Kinder im Rahmen eines Berliner Testaments oder eines normalen Testaments enterbt wurden, ist zunächst unwichtig. Entscheidend ist hier aber auch die Anzahl der erbberechtigten Geschwister.

Wie hoch ist der Pflichtteil bei einem Kind?

Wie hoch der Pflichtteil bei einem Kind ist, ist abhängig davon, ob ein noch lebender Ehepartner vorhanden ist. Hat der Ehepartner ebenfalls Ansprüche, ändert sich die gesetzliche Erbquote und letztendlich auch der Pflichtteil des Kindes. Darüber hinaus ist die Anzahl der Geschwister entscheidend. Ferner spielt der Güterstand der Eheleute eine zentrale Rolle für die Berechnung des Pflichtteils für Kinder. Die folgenden Beispiele sind auf den Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgelegt.

Erblasser mit einem Ehepartner als Alleinerbe und einem enterbten Kind:

In diesem Fall hat das Kind eine Erbquote von ½ und eine Pflichtteilsquote von ¼. Bei einem Nachlass von 200.000 Euro hat das Kind einen Pflichtteilsanspruch von 50.000 Euro

Erblasser ohne lebenden Ehepartner und ein enterbtes sind:

In diesem Fall hat das Kind eine Erbquote von 1 und eine Pflichtteilsquote ½. Bei einem Nachlass von 200.000 Euro kann das Kind 100.000 Euro verlangen.

Wie hoch ist der Pflichtteil bei zwei Kindern?

Wie hoch der Pflichtteil bei zwei Kindern ist, ist abhängig davon, ob es einen verheirateten und lebenden Ehepartner gibt oder nicht. Gegebenenfalls hat dieser auch Ansprüche. Ferner ist die Anzahl der Geschwister wichtig.

  • Erblasser mit einem Ehepartner als Alleinerbe und 2 enterbte Kinder:
    In diesem Fall haben die zwei Kinder eine Erbquote von ¼ und eine Pflichtteilsquote von je 1/8. Bei einem Nachlass von 200.000 Euro kann jedes enterbte Kind 25.000 Euro verlangen.
  • Erblasser ohne lebenden Ehepartner und 2 enterbte Kinder:
    In diesem Fall haben die zwei Kinder eine Erbquote von ½ und eine Pflichtteilsquote von je ¼. Bei einem Nachlass von 200.000 Euro kann jedes enterbte Kind 50.000 Euro verlangen.

Wie hoch ist der Pflichtteil bei 3 Kindern?

Um die Höhe des Pflichtteils beim Erbe für die Kinder zu ermitteln, muss zunächst geprüft werden, ob es einen verheirateten und lebenden Ehepartner gibt, der ebenfalls Ansprüche hat. Ferner ist die Anzahl der Geschwister zu untersuchen.

  • Erblasser mit einem Ehepartner als Alleinerbe und 3 enterbte Kinder:
    In diesem Fall haben die drei Kinder eine Erbquote von 1/6 und eine Pflichtteilsquote von je 1/12. Bei einem Nachlass von 200.000 Euro kann jedes enterbte Kind 16.666 Euro verlangen.
  • Erblasser ohne lebenden Ehepartner und 3 enterbte Kinder:
    In diesem Fall haben die drei Kinder eine Erbquote von 1/3 und eine Pflichtteilsquote von je 1/6. Bei einem Nachlass von 200.000 Euro kann jedes enterbte Kind 33.333 Euro verlangen.

Wie hoch ist der Pflichtteil bei 6 Kindern?

Wie hoch der Pflichtteil bei 6 Kindern ist, ist abhängig davon, ob es einen verheirateten und lebenden Ehepartner gibt oder nicht. Gegebenenfalls hat dieser auch Ansprüche. Ferner ist die Anzahl der erbberechtigten Geschwister wichtig.

  • Erblasser ohne lebenden Ehepartner und 6 enterbten Kinder:
    In diesem Fall haben die sechs Kinder eine Erbquote von 1/6 und eine Pflichtteilsquote von je 1/12. Bei einem Nachlass von 200.000 Euro kann jedes enterbte Kind 16,666 Euro verlangen.

Pflichtteil beim Erbe für Eltern

Hat ein unverheirateter Erblasser keine Kinder, dann besteht Anspruch auf Pflichtteil-Erbe für Eltern. Es ist zwar möglich, den Pflichtteil wegen Unwürdigkeit zu entziehen, trotzdem muss dies willentlich im Testament erklärt werden. Zum Personenkreis der Pflichtbeteiligten zählen demnach auch die Eltern des Erblassers. Der gesetzliche Erbteil jedes Elternteils beträgt die Hälfte des Erbes und der Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Möchten Kinder ihre Eltern enterben, müssen sie dies explizit im Testament festhalten und den Pflichtteil entziehen.

Pflichtteil beim Erbe für die Ehefrau

Kinder und Ehepartner haben immer einen Anspruch auf den Pflichtteil beim Erbe, somit hat auch die Ehefrau beim Erbe einen Pflichtteil. Die Höhe des Pflichtteils ist abhängig von der Anzahl der Abkömmlinge und dem Güterstand der Ehepartner. Wichtig ist auch, ob die Ehefrau enterbt wurde oder einen zu geringen Erbteil erhalten hat.

Beim Pflichtteil-Erbe für die Ehefrau unterscheidet man zwischen einem kleinen Pflichtteil und einem großen Pflichtteil. In manchen Fällen sollte man den kleinen Pflichtteil inklusive des konkreten Zugewinnes dem großen Pflichtteil Vorzug gewähren. Insbesondere dann, wenn der Ehepartner einen hohen Zugewinn erwirtschaftet hat (siehe Zugewinnausgleich). Ob es sinnvoll ist, den kleinen Pflichtteil vorzuziehen, kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Erbrecht genau erklären.

Kleiner Pflichtteil bei Zugewinngemeinschaft

Wird die Ehefrau enterbt oder schlägt sie die Erbschaft aus, bekommt sie den kleinen Pflichtteil. Demnach steht ihr ein berechneter Zugewinnausgleich zu, der durch die Differenz von Anfangs- und Endvermögen der Ehepartner ermittelt wird. Die Ehefrau hat einen Anspruch auf die Hälfte der gesetzlichen Erbquote von 1/8 (½ von ¼) mit Kindern und ¼ ohne Kinder.

Großer Pflichtteil bei Zugewinngemeinschaft

Wurde die Ehefrau mit einer zu niedrigen Aufwendung versehen, hat sie einen Anspruch auf den großen Pflichtteil. Dann steht ihr als pauschaler Zugewinnausgleich ¼ des Nachlasses zu. Der Ehefrau steht ein Pflicht-Erbe von 1/4 mit Kindern und ½ ohne Kinder zu.

Pflichtteil bei Gütertrennung

Lebten Ehepartner im Güterstand der Gütertrennung, dann muss das Vermögen getrennt voneinander behandelt werden. Bei der Gütertrennung erhält der überlebende Ehepartner im Erbfall den gleichen Anteil wie die Kinder. Das Pflichtteil-Erbe der Ehefrau ist auch in diesem Zusammenhang die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Ferner ist es wichtig, wie viele Kinder vorhanden sind.

  • Gibt es keine Kinder, aber Verwandte zweiter Ordnung, dann beträgt das Pflichtteil-Erbe der Ehefrau ¼.
  • Bei 2 Kindern bekommt die Ehefrau 1/6 als Pflichtteil-Erbe.
    Gibt es mehr als 2 Kinder, dann bekommt die Ehefrau 1/8 als Pflichtteil-Erbe.

Pflichtteil beim Erbe für Enkel

Damit Enkel einen Pflichtteil vom Erbe erhalten, müssen spezifische Voraussetzungen erfüllt sein. Es muss eine Pflichtteilsberechtigung vorliegen, d.h. nahe Angehörige des Erblassers müssen zunächst den Pflichtteil verlangen können. Abkömmlinge des Erblassers sind Kinder, Enkel und Urenkel, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um eheliche, uneheliche oder adoptierte Kinder handelt. Trotz eines gültigen Anspruchs können Enkel den Pflichtteilsanspruch aber nur durchsetzen, wenn die Kinder des Erblassers verstorben sind.

Hat der Erblasser Kinder, die noch am Leben sind, haben die Enkel kein Pflichtteil-Erbe in Aussicht. Nur wenn das Kind des Erblassers (das Elternteil der Enkel) verstorben ist, erhalten die Enkel ein Pflichtteil-Erbe. Der Pflichtteil für Enkel beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote.

Pflichtteil beim Erbe für Geschwister

Wie hoch ist der Pflichtteil für Geschwister? Geschwister zählen nicht zu den direkten Abkömmlingen und haben, trotz des nahen Verwandtschaftsgrades, keinen Anspruch auf einen Pflichtteil beim Erbe. Sind Geschwister enterbt worden, können sie keine Ansprüche durchsetzen. Nicht nur Geschwister haben keinen Pflichtteil beim Erbe, sondern auch weiter Verwandte, Onkel, Tanten und Großeltern.

Enterbung und Pflichtteil umgehen

Der Erblasser kann auf unterschiedliche Weise einen Erben enterben:

  • Durch Benennung anderer Erben und Nicht-Nennung
  • Durch eine explizite Formulierung der Enterbung

Wer einen nahen Verwandten ganz enterben möchte, kann dies nur begrenzt umsetzen, da das Erbrecht nächste Angehörige schützt. Trotzdem gibt es einige Ausnahmefälle, die eine Entziehung des Pflichtteils möglich machen. Hierfür muss der Pflichtteilsberechtigte eine Straftat begangen haben oder ein vorsätzliches Vergehen ausgeübt haben. Außerdem muss der Erblasser niemandem Geld auszahlen, wenn dies als unzumutbar gilt. Im Folgenden sind die Möglichkeiten aufgeführt, den Pflichtteil zu umgehen:

  • Schenkungen zu Lebzeiten, allerdings zieht dies einen Pflichtteilsergänzungsanspruch nach sich.
  • Vereinbarung eines Pflichtteilsverzichts.
  • Vermögen ins Ausland bringen. Allerdings ist die Wahl des Landes entscheidend, da trotzdem deutsches Erbrecht gelten kann.

Pflichtteilsstrafklausel

Die Pflichtteilsstrafklausel erscheint meist in einem Berliner Testament, bei welchen der Ehepartner als Alleinerbe eingesetzt wird. Somit werden die Kinder im Testament enterbt, wodurch ein Pflichtteilsanspruch entsteht. Die Pflichtteilsstrafklausel besagt, dass niemand seinen Pflichtteil nach dem Tod des ersten Elternteils einfordern darf, andernfalls wird die betroffene Person enterbt und erhält nach dem Tod des anderen Elternteils kein Erbe.

Pflichtteilsergänzungsanspruch

Zu beachten ist auch, dass Schenkungen zu Lebzeiten mit dem Anspruch auf einen Pflichtteil verrechnet werden. Dabei ist es entscheidend, wann die Schenkung getätigt wurde. Daher ist es nicht immer sinnvoll, sein Vermögen zu verschenken, nur um Pflichtteilsansprüche zu umgehen. Zuerst wird anhand eines Preisindexes der Wert der Schenkung ermittelt. Bei Schenkungen unterscheidet man zwischen verbrauchbaren (Geld, Aktien) und unverbrauchbaren (Grundstücke, Schmuck) Gütern.

Der Schenkungswert wird anhand folgender Gleichung berechnet:

Schenkungswert * Preisindex des Todesjahres * : Preisindex im Schenkungsjahr

Je länger die Schenkungen zurückliegen, desto weniger Einfluss haben sie. Die Schenkungen werden wie folgt berücksichtigt:
Schenkung erfolgte innerhalb desBerücksichtigung der Schenkung zu
1. Jahres vor dem Erbfall100 %
2. Jahres vor dem Erbfall90 %
3. Jahres vor dem Erbfall80 %
4. Jahres vor dem Erbfall70 %
5. Jahres vor dem Erbfall60 %
6. Jahres vor dem Erbfall50 %
7. Jahres vor dem Erbfall40 %
8. Jahres vor dem Erbfall30 %
9. Jahres vor dem Erbfall20 %
10. Jahres vor dem Erbfall10 %
11. Jahres vor dem ErbfallKeine Berücksichtigung

Wie kann ein Anwalt für Erbrecht beim Pflichtteil Erbe helfen?

Wird man als naher Angehöriger eines Erblassers enterbt, kann eine Beratung bei einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht durchaus sinnvoll sein. Hierbei kann dieser klären, ob im individuellen Fall ein Anspruch auf einen Pflichtteil am Erbe geltend gemacht werden kann. Für den Fall, dass ein Anspruch festgestellt werden kann, kann ein Anwalt für Erbrecht seinem Mandanten helfen, seinen Auskunftsanspruch über den Nachlass bei den Erben geltend zu machen und dann anschließend auch die Höhe des Anspruchs berechnen. Falls jedoch die rechtmäßigen Erben sich weigern sollten, den beanspruchten Pflichtteil auszubezahlen, kann ein Anwalt für Erbrecht diesen auch gerichtlich für seinen Mandanten durchsetzen lassen.

Für den Fall, dass es sich bei dem enterbten Pflichtteilsberechtigten um einen Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft handelt, kann ein Anwalt auch über die Möglichkeiten des kleinen und großen Pflichtteils informieren. Ferner kann ein Anwalt für Erbrecht natürlich auch einem Erblasser helfen, wenn dieser Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger umgehen will. Hierbei kann er ihn z. B. zu Pflichtteilsstrafklauseln bei einem Berliner Testament beraten oder ihm aufzeigen, wie man durch Schenkungen zu Lebzeiten oder auch einen Pflichtteilsverzicht entsprechende Ansprüche ausschließen kann. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht zum Thema Pflichtteil Erbe.

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FAQ: Pflichtteil Erbe

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Man fragt also zunächst, was der Betroffene erben würde, wenn es kein Testament geben würde. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt in erster Linie Kinder und Ehegatten – soweit keine Abkömmlinge vorhanden sind auch entferntere Verwandte.
Einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil am Erbe haben nahestehende Verwandte des Erblassers. Dazu gehören alle Abkömmlinge wie Kinder, Enkel und Urenkel (ehelich, außerehelich und adoptiert), Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie die Eltern des Erblassers.
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Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

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