Wie hoch ist der Pflichtteil bei 6 Kindern?
Wie hoch der Pflichtteil bei 6 Kindern ist, ist abhängig davon, ob es einen verheirateten und lebenden Ehepartner gibt oder nicht. Gegebenenfalls hat dieser auch Ansprüche. Ferner ist die Anzahl der erbberechtigten Geschwister wichtig.
- Erblasser ohne lebenden Ehepartner und 6 enterbten Kinder:
In diesem Fall haben die sechs Kinder eine Erbquote von 1/6 und eine Pflichtteilsquote von je 1/12. Bei einem Nachlass von 200.000 Euro kann jedes enterbte Kind 16,666 Euro verlangen.
Pflichtteil beim Erbe für Eltern
Hat ein unverheirateter Erblasser keine Kinder, dann besteht Anspruch auf Pflichtteil-Erbe für Eltern. Es ist zwar möglich, den Pflichtteil wegen Unwürdigkeit zu entziehen, trotzdem muss dies willentlich im Testament erklärt werden. Zum Personenkreis der Pflichtbeteiligten zählen demnach auch die Eltern des Erblassers. Der gesetzliche Erbteil jedes Elternteils beträgt die Hälfte des Erbes und der Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Möchten Kinder ihre Eltern enterben, müssen sie dies explizit im Testament festhalten und den Pflichtteil entziehen.
Pflichtteil beim Erbe für die Ehefrau
Kinder und Ehepartner haben immer einen Anspruch auf den Pflichtteil beim Erbe, somit hat auch die Ehefrau beim Erbe einen Pflichtteil. Die Höhe des Pflichtteils ist abhängig von der Anzahl der Abkömmlinge und dem Güterstand der Ehepartner. Wichtig ist auch, ob die Ehefrau enterbt wurde oder einen zu geringen Erbteil erhalten hat.
Beim Pflichtteil-Erbe für die Ehefrau unterscheidet man zwischen einem kleinen Pflichtteil und einem großen Pflichtteil. In manchen Fällen sollte man den kleinen Pflichtteil inklusive des konkreten Zugewinnes dem großen Pflichtteil Vorzug gewähren. Insbesondere dann, wenn der Ehepartner einen hohen Zugewinn erwirtschaftet hat (siehe Zugewinnausgleich). Ob es sinnvoll ist, den kleinen Pflichtteil vorzuziehen, kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Erbrecht genau erklären.
Kleiner Pflichtteil bei Zugewinngemeinschaft
Wird die Ehefrau enterbt oder schlägt sie die Erbschaft aus, bekommt sie den kleinen Pflichtteil. Demnach steht ihr ein berechneter Zugewinnausgleich zu, der durch die Differenz von Anfangs- und Endvermögen der Ehepartner ermittelt wird. Die Ehefrau hat einen Anspruch auf die Hälfte der gesetzlichen Erbquote von 1/8 (½ von ¼) mit Kindern und ¼ ohne Kinder.
Großer Pflichtteil bei Zugewinngemeinschaft
Wurde die Ehefrau mit einer zu niedrigen Aufwendung versehen, hat sie einen Anspruch auf den großen Pflichtteil. Dann steht ihr als pauschaler Zugewinnausgleich ¼ des Nachlasses zu. Der Ehefrau steht ein Pflicht-Erbe von 1/4 mit Kindern und ½ ohne Kinder zu.
Pflichtteil bei Gütertrennung
Lebten Ehepartner im Güterstand der Gütertrennung, dann muss das Vermögen getrennt voneinander behandelt werden. Bei der Gütertrennung erhält der überlebende Ehepartner im Erbfall den gleichen Anteil wie die Kinder. Das Pflichtteil-Erbe der Ehefrau ist auch in diesem Zusammenhang die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Ferner ist es wichtig, wie viele Kinder vorhanden sind.
- Gibt es keine Kinder, aber Verwandte zweiter Ordnung, dann beträgt das Pflichtteil-Erbe der Ehefrau ¼.
- Bei 2 Kindern bekommt die Ehefrau 1/6 als Pflichtteil-Erbe.
Gibt es mehr als 2 Kinder, dann bekommt die Ehefrau 1/8 als Pflichtteil-Erbe.
Pflichtteil beim Erbe für Enkel
Damit Enkel einen Pflichtteil vom Erbe erhalten, müssen spezifische Voraussetzungen erfüllt sein. Es muss eine Pflichtteilsberechtigung vorliegen, d.h. nahe Angehörige des Erblassers müssen zunächst den Pflichtteil verlangen können. Abkömmlinge des Erblassers sind Kinder, Enkel und Urenkel, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um eheliche, uneheliche oder adoptierte Kinder handelt. Trotz eines gültigen Anspruchs können Enkel den Pflichtteilsanspruch aber nur durchsetzen, wenn die Kinder des Erblassers verstorben sind.
Hat der Erblasser Kinder, die noch am Leben sind, haben die Enkel kein Pflichtteil-Erbe in Aussicht. Nur wenn das Kind des Erblassers (das Elternteil der Enkel) verstorben ist, erhalten die Enkel ein Pflichtteil-Erbe. Der Pflichtteil für Enkel beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote.
Pflichtteil beim Erbe für Geschwister
Wie hoch ist der Pflichtteil für Geschwister? Geschwister zählen nicht zu den direkten Abkömmlingen und haben, trotz des nahen Verwandtschaftsgrades, keinen Anspruch auf einen Pflichtteil beim Erbe. Sind Geschwister enterbt worden, können sie keine Ansprüche durchsetzen. Nicht nur Geschwister haben keinen Pflichtteil beim Erbe, sondern auch weiter Verwandte, Onkel, Tanten und Großeltern.
Enterbung und Pflichtteil umgehen
Der Erblasser kann auf unterschiedliche Weise einen Erben enterben:
- Durch Benennung anderer Erben und Nicht-Nennung
- Durch eine explizite Formulierung der Enterbung
Wer einen nahen Verwandten ganz enterben möchte, kann dies nur begrenzt umsetzen, da das Erbrecht nächste Angehörige schützt. Trotzdem gibt es einige Ausnahmefälle, die eine Entziehung des Pflichtteils möglich machen. Hierfür muss der Pflichtteilsberechtigte eine Straftat begangen haben oder ein vorsätzliches Vergehen ausgeübt haben. Außerdem muss der Erblasser niemandem Geld auszahlen, wenn dies als unzumutbar gilt. Im Folgenden sind die Möglichkeiten aufgeführt, den Pflichtteil zu umgehen:
- Schenkungen zu Lebzeiten, allerdings zieht dies einen Pflichtteilsergänzungsanspruch nach sich.
- Vereinbarung eines Pflichtteilsverzichts.
- Vermögen ins Ausland bringen. Allerdings ist die Wahl des Landes entscheidend, da trotzdem deutsches Erbrecht gelten kann.
Pflichtteilsstrafklausel
Die Pflichtteilsstrafklausel erscheint meist in einem Berliner Testament, bei welchen der Ehepartner als Alleinerbe eingesetzt wird. Somit werden die Kinder im Testament enterbt, wodurch ein Pflichtteilsanspruch entsteht. Die Pflichtteilsstrafklausel besagt, dass niemand seinen Pflichtteil nach dem Tod des ersten Elternteils einfordern darf, andernfalls wird die betroffene Person enterbt und erhält nach dem Tod des anderen Elternteils kein Erbe.
Pflichtteilsergänzungsanspruch
Zu beachten ist auch, dass Schenkungen zu Lebzeiten mit dem Anspruch auf einen Pflichtteil verrechnet werden. Dabei ist es entscheidend, wann die Schenkung getätigt wurde. Daher ist es nicht immer sinnvoll, sein Vermögen zu verschenken, nur um Pflichtteilsansprüche zu umgehen. Zuerst wird anhand eines Preisindexes der Wert der Schenkung ermittelt. Bei Schenkungen unterscheidet man zwischen verbrauchbaren (Geld, Aktien) und unverbrauchbaren (Grundstücke, Schmuck) Gütern.