Außerdem haben Ehepartner und eingetragene Lebenspartner eine Sonderstellung im Erbrecht und je nach Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung) entsprechende Ansprüche gegenüber den Erben der jeweiligen Ordnungen. Wer nicht mit der gesetzlichen Erbfolge einverstanden ist, kann diese nur durch ein Testament ändern. Für die Kinder wird der Pflichtteil erst wichtig, wenn sie durch ein Testament enterbt wurden oder sie ein Erbe erhielten, das geringer als der gesetzliche Pflichtteil ist.
Wie hoch ist der Pflichtteil bei Enterbung?
Wie hoch der Pflichtteil bei Enterbung ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn ein Erblasser ein Testament verfasst, ändert er gleichzeitig die gesetzliche Erbfolge. In diesem Moment erbt nicht mehr der gesetzliche Erbe, sondern die als Erbe genannte Person oder Institution. Oftmals kommt es auch vor, dass der Erblasser Angehörige der gesetzlichen Erbfolge enterbt, unter anderem auch die eigenen Kinder.
Werden Geschwister enterbt, haben sie keine Möglichkeit einen Pflichtteil für Geschwister geltend zu machen. Anders sieht es bei Kindern und Ehepartnern aus. Hat der Erblasser keine Kinder, dann können auch die Eltern des Erblassers einen Pflichtteil fordern. Wie hoch der Pflichtteil bei Enterbung ist, ist abhängig davon, wie viele Kinder einen Pflichtteil fordern. Grundsätzlich entspricht der Pflichtteil bei Enterbung der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Wie hoch ist der Pflichtteil beim Erbe für Kinder trotz (Berliner) Testament?
Wer den Pflichtteil für Kinder bestimmen möchte, muss zunächst den gesetzlichen Erbteil nach der gesetzlichen Erbfolge ermitteln. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Das Berliner Testament ist für das Erbe der Kinder bei der Frage, wie hoch der gesetzliche Pflichtteil ist, eher zweitrangig. Ob die Kinder nun in einem Berliner Testament oder im Rahmen eines normalen Testaments enterbt wurden, macht keinen Unterschied. Wichtig ist es jedoch, ob eine Strafklausel im Testament aufgesetzt wurde oder nicht. Hierzu mehr im unteren Abschnitt des Artikels. Im Hinblick auf den Pflichtteil ist es vor allem auch entscheidend wie viele erbberechtigte Geschwister vorhanden sind.
Wer hat Anspruch und wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder beim Erbe?
Beim Pflichtteil für Kinder handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Mindestbeteiligung am Nachlass eines nahen Angehörigen. Er schränkt die Testierfähigkeit des Erblassers ein und sichert Pflichtteilsberechtigten trotz Enterbung einen Anteil am Erbe. Pflichtteilsberechtigt sind:
- Alle Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel) – sowohl eheliche als auch außereheliche und adoptierte Abkömmlinge.
- Der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner des Erblassers
- Die Eltern des Erblassers
- Die Eltern werden nur berücksichtigt, wenn der Erblasser keine Kinder hatte. Der Ehepartner ist jedoch immer pflichtteilsberechtigt.
Um den Pflichtteil berechnen zu können, muss zunächst geprüft werden, wie viele Angehörige als Pflichtteilsberechtigte in Frage kommen. Je nachdem wie viele Geschwister vorhanden sind, fällt der Pflichtteil für die Kinder geringer oder höher aus. Ferner ist selbstverständlich auch die Höhe des Nachlasses wichtig, anhand dessen der Erbteil nach der gesetzlichen Erbfolge ermittelt wird.
Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Anhand der nachfolgenden Beispiele können Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, wie der Pflichtteil berechnet wird. Um eine genau Berechnung Ihrer Ansprüche unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation zu erhalten, empfehlen wir Ihnen die Konsultation eines Anwalts für Erbrecht. In unserem Anwaltsverzeichnis finden Sie in wenigen Minuten einen erfahrenen Ansprechpartner in Ihrer Stadt.
Pflichtteil für Kinder trotz Alleinerbe?
Pflichtteil für Kinder obwohl Alleinerbe ernannt wurde? Wurde der Ehepartner oder ein anderer Angehöriger als Alleinerbe ernannt, besteht Anspruch auf den Pflichtteil für die Kinder. In den folgenden Beispielen gehen wir davon aus, dass der Erblasser den Ehepartner im Testament als Alleinerben eingesetzt und seine Kinder enterbt hat. Wie hoch ist demnach der Pflichtteil der Kinder?
Wie hoch ist der Pflichtteil bei einem Kind?
Wie hoch der Pflichtteil bei einem Kind ist, ist abhängig davon, ob es weitere Pflichtteilsberechtigte gibt und ob der Erblasser einen lebenden Ehepartner hinterlassen hat. Ist der Ehepartner noch am Leben, hat dies Einfluss auf die gesetzliche Erbquote des Kindes und letztendlich auch auf die Pflichtteilsquote. Die folgenden Beispiele sind auf den Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgelegt.
- Mit einem Ehepartner als Alleinerbe und einem enterbten Kind:
Das Kind hat eine Erbquote von ½ und eine Pflichtteilsquote von ¼. Bei einem Nachlass von 100.000 Euro hat das Kind einen Pflichtteilsanspruch von 25.000 Euro. - Ohne lebenden Ehepartner und ein enterbtes Kind:
In diesem Fall hat das Kind eine Erbquote von 1 und eine Pflichtteilsquote ½. Bei einem Nachlass von 100.000 Euro kann das Kind 50.000 Euro verlangen.