Irgendwann steht jeder Unternehmer vor der Herausforderung, sein Unternehmen an die nächste Generation oder an einen externen Nachfolger zu übergeben. Dabei bedarf die Regelung der Unternehmensnachfolge einer sorgfältigen Planung, um das langfristige Bestehen des Unternehmens zu sichern. Wie Sie die Nachfolge (extern oder familienintern) gestalten können, welche Risiken hierbei oftmals auftreten und worauf steuerrechtlich und erbrechtlich zu achten ist, erklärt Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Björn Jünemann.
Rechtsanwalt Dr. Björn Jünemann hat an der Universität Mannheim zwischen den Jahren 2008 und 2013 Jura studiert. Anschließend hat er beim Oberlandesgericht Hamm und der Stammdienststelle des Landgerichts Dortmund sein Referendariat absolviert. Sein zweites Examen hat Dr. Björn Jünemann zu Beginn des Jahres 2016 abgelegt. Bereits begleitend zum Referendariat hat er den theoretischen Teil der Prüfung des Fachanwaltes für Erbrecht abgeschlossen, da der Anwalt schon früh wusste, dass das Erbrecht zukünftig ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit sein wird. Im selben Jahr ist er dann auch zur Rechtsanwaltschaft zugelassen worden und seitdem als Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei FRIEBE – PRINZ + PARNTER Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte mbB u. a. in den Bereichen Erbrecht, Steuerrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht tätig.
Im Jahre 2020 wurde Dr. Björn Jünemann zudem dann von der Arbeitsgemeinschaft für Testamentsvollstrecker e.V. zum Testamentsvollstrecker zertifiziert und 2021 folgte die Promotion an der Martin-Luther-Universität in Halle-Wittenberg zu einem bilanzrechtlichen Thema. Seit 2022 ist er auch Fachanwalt für Steuerrecht.