Durch das Pflichtteilsrecht wird in Deutschland gewährleistet, dass nahe Angehörige eine Mindestbeteiligung am Nachlass des Verstorbenen erhalten. Aber was geschieht, wenn der Erblasser bereits zu Lebzeiten sein Vermögen verschenkt, das später eigentlich Teil des Nachlasses gewesen wäre? Hier kommt der Pflichtteilsergänzungsanspruch ins Spiel, der diese lebzeitige Vermögensminderung zu Lasten der enterbten nahen Angehörigen (Ehegatten, Abkömmlinge und ggf Eltern) berücksichtigt. Wann dieser zum Tragen kommt, was der Begriff Abschmelzung hiermit zu tun hat und wie Sie Ihren Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen können, erfahren Sie von Rechtsanwalt Jeremias Ullmann, Fachanwalt für Erbrecht in Augsburg.
Jeremias Ullmann ist seit 2012 Rechtsanwalt und seit Anfang 2022 Fachanwalt für Erbrecht. Er ist nahezu ausschließlich im Erbrecht sowie bei lebzeitigen Vermögensübertragungen tätig. Zusätzlich arbeitet Rechtsanwalt Jeremias Ullmann als Testamentsvollstrecker, aber auch als gerichtlich bestellter Nachlasspfleger. Er ist 40 Jahre alt, gebürtiger Augsburger und arbeitet auch in Augsburg.