Die Erbschaftssteuer ist in Deutschland jene Steuer, die vereinfacht ausgedrückt grundsätzlich bei jeder Zuwendung von Vermögen im Wege einer Erbschaft oder Schenkung (auch vorweggenommene Erbfolge) beim Empfänger der Zuwendung anfällt. Hauptmerkmal ist also, dass keine Gegenleistungen erfolgen, die Zuwendung also unentgeltlich erfolgt. Wie hoch die Steuer ausfällt, richtet sich dabei immer nach der Höhe des ererbten bzw. geschenkten Vermögens sowie nach dem Verwandtschaftsgrad. Die Erbschaftssteuer wirft dabei immer wieder einige Fragen auf: Was habe ich für einen Freibetrag? Wann kann Vermögen steuerfrei übertragen werden? Und wie kann ich die Erbschaftsteuern optimieren? Diese Fragen und noch mehr beantwortet Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Jörg Rapp im folgenden Gespräch.
Jörg Rapp ist Fachanwalt für Steuerrecht, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger sowie Mediator und seit über 20 Jahren im Erbrecht und Steuerrecht tätig. Davon war der Rechtsanwalt fast 15 Jahre bei einer internationalen gemeinnützigen Organisation tätig und hat für diese alle Nachlässe mit seinem Team abgewickelt und Stiftung betreut, gegründet und verwaltet.