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Erbschaftssteuer in Deutschland – Infos, Höhe und Fristen

Die Erbschaftssteuer bezeichnet im Unterschied zur Schenkungssteuer die Steuer, die Erben bei der Übernahme eines Nachlasses zu entrichten haben. Doch im Zuge der Erbschaft ergeben sich viele steuerliche bzw. steuerrechtliche Fragen wann überhaupt die eine Steuer auf die Erbschaft anfällt, wie hoch diese  ist und welche Fristen man beachten muss. In unserem Beitrag erfahren Sie alles zum Thema Erbschaftssteuer in Deutschland sowie Praxisbeispiele und Steuer Tipps.

Inhaltsverzeichnis

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in Deutschland?

Bei der Übernahme eines Erbes muss der Erbe beziehungsweise jedes Mitglied einer Erbengemeinschaft eine Steuer entrichten. Nach dem Erbrecht in Deutschland ist die Erbschaftssteuer Höhe von zwei Faktoren abhängig: dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Erbes. Je enger das verwandtschaftliche Verhältnis, desto niedriger ist die anfallende Steuer; jedoch steigt die Steuer mit der Höhe des Nachlasswertes.

Die gesetzliche Grundlage für die Erbschaftssteuer in Deutschland bildet das sogenannte Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz. Neben den Regelungen zur Steuer auf Erbschaften finden sich hier auch alle Bestimmungen zu Schenkungen und der damit verbundenen Schenkungssteuer.

Erbschaftsteuer Freibetrag

Bei der Erbschaftssteuer gibt es sogenannte Freibeträge, auf die keine Steuer zu entrichten ist. Der Freibetrag richtet sich nach dem verwandtschaftlichen Verhältnis. Die Erben werden in drei Steuerklassen eingeteilt:

  • Zu der ersten Steuerklasse zählen der Ehepartner / eingetragene Lebenspartner und die Nachkommen des Erblassers sowie die Eltern und Großeltern.
  • Zur zweiten Steuerklasse zählen u.a. die Geschwister und Nichten und Neffen des Erblassers und Stiefeltern und Schwiegerkinder.
  • Zur dritten Steuerklasse zählen nicht verwandte Freunde und Bekannte.

Innerhalb der Steuerklassen kann sich der Freibetrag nochmals unterscheiden; so ist der Freibetrag für Kinder anders als der für Ehegatten. Im Folgenden sehen Sie die Unterschiede:

PersonFreibetrag in €
Ehepartner / eingetragener Lebenspartner500.000
Leibliche Kinder / Adoptivkinder400.000
Enkelkinder200.000
Sonstige Nachkommen / Eltern / Großeltern100.000
Geschwister, Neffen, Nichten20.000
Alle aus Steuerklasse III20.000

Erbschaftssteuersatz

Mit dem sogenannten Erbschaftssteuersatz ist die Höhe der gesetzlich festgelegten Abgaben gemeint, die ein Erbe bei Antritt des Erbes zu zahlen hat. Die genaue Höhe der Abgaben wird im Erbschaftssteuergesetz geregelt. Sie ist abhängig von der Höhe des Nachlasses und dem verwandtschaftlichen Verhältnis von Erblasser und Erbe. Der Steuersatz für Kinder ist beispielsweise niedriger als der für Geschwister. Dieser wiederum ist niedriger als der Steuersatz für nicht verwandte Personen. Die verschiedenen Erbschaftssteuerklassen haben unterschiedliche Steuersätze, wie Sie folgender Tabelle entnehmen können:

Erbschaft in €Erbschaftssteuer Steuerklasse IErbschaftssteuer für Steuerklasse IIErbschaftssteuer für Steuerklasse III
75.0007 %15 %30 %
300.00011 %20 %30 %
600.00015 %25 %30 %
6.000.00019 %30 %30 %
13.000.00023 %35 %50 %
26.000.00027 %40 %50 %
Darüber30 %43 %50 %

Entscheidend für die Höhe der anfallenden Steuer ist also die Steuerklasse, der ein Erbe angehört. Allerdings ist zusätzlich zu beachten, dass sich die Freibeträge, wie weiter oben ausgeführt, auch innerhalb der Erbschaftssteuerklassen voneinander unterscheiden.

Versorgungsfreibetrag und die Erbschaftssteuer

Ein bestimmter Personenkreis erhält zusätzlich zum Freibetrag einen sogenannten Versorgungsfreibetrag. Zu diesem Personenkreis zählen die Kinder des Erblassers und der Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartner. Doch was ist ein Versorgungsfreibetrag? Der Versorgungsfreibetrag soll die Versorgung dieser Personen nach dem Tod des Erblassers sicherstellen.

  • Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern steht ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro zu.
  • Kindern zwischen 0 und 5 Jahren steht ein Versorgungsfreibetrag von 52.000 Euro zu.
  • Kinder zwischen dem 20. und 27. Lebensjahr erhalten einen Versorgungsfreibetrag von nur noch 10.300 Euro.
Sonderregelung für Kinder und Ehepartner

Erhalten die Kinder beziehungsweise der Ehepartner eine Hinterbliebenenrente, so wird der Versorgungsfreibetrag gekürzt. Lassen Sie sich in einem solchen Fall von einem Anwalt für Erbrecht beraten, um bestmöglich informiert zu sein.

Erbschaftssteuer Haus und Immobilien

Wer ein Haus erbt, muss Erbschaftssteuer bezahlen. Allerdings fallen weder Grunderwerbssteuern noch Einkommenssteuern an. Die Höhe der anfallenden Steuer ist abhängig vom ermittelten Verkehrswert des Hauses und natürlich vom Verwandtschaftsgrad von Erblasser und Erbe. Um die Erbschaftssteuer fürs Haus oder die Immobilien zu umgehen, kann eine Schenkung zu Lebzeiten sinnvoll sein. Hier fällt zwar normalerweise eine Schenkungssteuer an.

Diese ist ebenfalls grunderwerbssteuer- und einkommenssteuerfrei. In einigen Fällen lässt sich die Schenkungssteuer jedoch komplett umgehen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Immobilie vom beschenkten Ehegatten über einen Zeitraum von zehn Jahren selbst bewohnt wird. Lassen Sie sich bei Fragen zum Thema Schenkung und Schenkungssteuer am besten von einem Rechtsexperten für Erbrecht beraten.

Erbschaftssteuer bei Immobilien und Häusern umgehen

Doch auch für die Erbschaftssteuer bei Immobilien und Häusern gelten einige Sonderregelungen. Diese ermöglichen unter Umständen eine Freiheit von der Steuer für die Erbschaft. Zunächst einmal gilt, dass zur Berechnung bei vermieteten Immobilien und Häusern nur 90 Prozent des Wertes herangezogen werden. Für Kinder des Erblassers und Ehegatten beziehungsweise eingetragene Lebenspartner müssen folgende Punkte erfüllt sein, damit für Häuser oder Immobilien keine Erbschaftssteuer anfällt:

  • Der Erblasser muss vor seinem Tod selbst in dem Haus oder der Immobilie gewohnt haben.
  • Der oder die Erben leben nach dem Tod des Erblassers mindestens zehn Jahre lang selbst in der Immobilie oder dem Haus.
  • Für Kinder, nicht für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, gilt zusätzlich: Die Immobilie oder das Haus darf eine Wohnfläche von maximal 200 Quadratmetern haben. Für den die 200 Quadratmeter übersteigenden Flächenanteil muss sonst in jedem Fall Erbschaftssteuer gezahlt werden.

Wenn Sie die Erbschaftssteuer fürs Haus berechnen oder die  Immobilien umgehen möchten, nehmen Sie Kontakt zu einem Anwalt für Erbrecht auf. Dieser berät Sie bei allen Erbrechtsthemen – seien es Fragen zur Erbschaftssteuer oder zum Pflichtteil, den Kosten eines Testaments oder der Wunsch, ein Erbe auszuschlagen.

Wertermittlung als Basis für die Erbschaftssteuer

Zur Ermittlung des Wertes einer Immobilie und damit zur Festlegung der Erbschaftssteuer gibt es verschiedene Verfahren. Welches Verfahren wann eingesetzt wird, ist abhängig davon, ob es sich um selbst genutzte oder um Mietimmobilien handelt. Bei selbst genutzten Immobilien wird in der Regel das Vergleichswertverfahren, bei Mietimmobilien das Ertragswertverfahren angewendet.

Stehen für das Vergleichswertverfahren nicht genügend Vergleichswerte zur Verfügung, gibt es letztlich noch das Sachwertverfahren. Anhand des Wertes der Immobilie oder des Hauses wird dann die Höhe der Steuer ermittelt. Bei Fragen zu den unterschiedlichen Verfahren zur Wertermittlung wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Erbrecht, der Sie umfassend und kompetent beraten kann.

Drücken Schäden an der Immobilie die Erbschaftssteuer?

Schäden an der Immobilie drücken die Erbschaftssteuer nicht. Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil entschieden, dass Schäden an einer Immobilie nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar sind. Ausnahmen bestehen, wenn der Erblasser vor seinem Tod zur Mängelbeseitigung verpflichtet gewesen wäre. Hinterlässt er einem Erben beispielsweise ein Mietshaus und die Mieter machen Mängel geltend, die der Erbe beseitigen muss, können diese unter Umständen als Nachlassverbindlichkeiten gewertet werden. Hierdurch wird die Erbschaftssteuer gemindert.

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Erbschaftssteuererklärung

Wer eine Erbschaft antritt, muss eine Erbschaftssteuererklärung abgeben. Die Erbschaftsteuererklärung Formulare unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, weil die Erbschaftssteuer nicht vom Bund, sondern von den Ländern erhoben wird. In der Regel sendet das zuständige Finanzamt dem Erben den entsprechenden Vordruck zu und setzt eine Frist zur Rücksendung. Allerdings ist man als Erbe dazu verpflichtet, die Erbschaft beim Finanzamt zu melden. Tut man dies nicht, riskiert man im schlimmsten Fall ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Erbschaftssteuererklärung Muster und Näheres zu Fristen, um ein Erbe beim Finanzamt anzuzeigen, erfahren Sie entweder bei Ihrem Anwalt für Erbrecht oder in unserem gesonderten Artikel Erbschaft – was muss ich tun.

Erbschaftssteuer beim Berliner Testament?

Beim Berliner Testament setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben und ihre Kinder als Schlusserben ein. Dadurch gehen die Kinder zunächst leer aus und erben erst, wenn auch das zweite Elternteil verstorben ist. Das Berliner Testament hat Vorteile und Nachteile. Nachteil ist, dass die Erbschaftssteuer für die Kinder dann häufig höher ausfällt, weil sie erst nach dem Tod beider Eltern eine dann oft größere Summe erben, aber trotzdem nur einen Erbschaftssteuer Freibetrag haben. Vorteil ist, dass der Ehepartner auch nach dem eigenen Tod weiterhin gut versorgt ist.

Häufige Fragen Erbschaftssteuer

Einige Fragen zur Erbschaftssteuer werden immer wieder gestellt. Deswegen haben wir im Folgenden alle immer wieder aufkommenden Fragen zum Thema für Sie zusammengetragen. Sollten noch Fragen offenbleiben, können Sie sich zu allen Themen rund ums Thema Erbrecht hier auf Erbrechtsinfo.com informieren. Im Bedarfsfall oder wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen, finden Sie hier den passenden Anwalt für Erbrecht und können unkompliziert Kontakt aufnehmen.

Wer erhebt die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer wird nach dem Erbrecht in Deutschland vom Fiskus erhoben. Allerdings ist diese Steuer nicht Sache des Bundes, sondern der Länder. Die rechtliche Grundlage für die Steuer in Deutschland bildet das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz. In diesem werden alle Regelungen der Erbschaftssteuer und der ähnlich gelagerten Schenkungssteuer aufgeführt. Ob aber überhaupt eine Steuer erhoben wird, hängt davon ab, welcher Steuerklasse ein Erbe angehört und ob der Erbschaftssteuer Freibetrag voll ausgeschöpft worden ist.

Wer muss eine Erbschaftssteuererklärung machen?

Grundsätzlich muss jeder Erbe das zuständige Finanzamt von der Erbschaft informieren. Dies gilt unabhängig von der Höhe des Erbes und also auch unabhängig davon, ob überhaupt eine Erbschaftssteuer erhoben wird. Die Erbschaftssteuererklärung müssen Erben allerdings nicht unaufgefordert abgeben. Sie können warten, bis das zuständige Finanzamt sie dazu auffordert. Nicht informieren müssen Erben das Finanzamt, wenn der Nachlass nur aus Geld und Wertgegenständen besteht und ein Testament beim Nachlassgericht eröffnet wurde oder ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag existiert. In diesen Fällen informieren das Nachlassgericht oder der Notar das Finanzamt. Gehört Grundbesitz oder andere Vermögen aus Betrieben oder dem Ausland zum Erbe, besteht zusätzlich seitens der Erben Meldungspflicht beim Finanzamt.

Was ist erbschaftssteuerpflichtig?

Rechtmäßig unterliegt der gesamte Nachlass der Pflicht zur Erbschaftssteuer. Ausgenommen ist hier der persönliche Nachlass, der aus Kleidung, Möbeln, sonstigem Hausrat und persönlichen Gegenständen wie Tagebüchern besteht. Was persönliche Gegenstände und Schmuck anbetrifft, gibt es allerdings hinsichtlich der Erbschaftssteuer einige Grauzonen, wie im Folgenden weiter ausgeführt wird.

Erbschaftssteuer für Schmuck, Kunst und Hausrat?

Sobald Schmuck und Kunst der Vermögenssicherung dienen, besteht auch bei solchen Gegenständen die Pflicht zur Erbschaftsteuer. Hier gibt meist das Kriterium des persönlichen Gebrauchs den Ausschlag: Wurde eine teure Uhr für den alltäglichen Gebrauch angeschafft, fällt sie unter Umständen nicht unter die Pflicht zur Erbschaftssteuer. Dies muss im Einzelnen von einem Gutachter entschieden werden. Viele Erben unterschlagen wertvolle Gegenstände, um die Erbschaftssteuer zu umgehen. Dies ist allerdings illegal und kann bei Entdeckung wegen Vorliegen einer Steuerhinterziehung zur Anzeige gebracht werden.

Welche Fristen gibt es für die Erbschaftssteuererklärung?

Für die Erbschaftssteuererklärung gibt es keine genaue Frist. Es besteht für Erben lediglich die Pflicht, die Erbschaft dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis des Todes des Erblassers zu melden. Eine Erbschaftssteuererklärung muss erst abgegeben werden, wenn das Finanzamt die Erben dazu auffordert. Diese Aufforderung erhält dann meist eine Erbschaftssteuererklärung Frist, bis zu welchem Datum das Finanzamt die Erklärung wünscht. An diese Frist sollte sich dann auch jeder halten.

Wann ist Erbschaftssteuer verjährt?

Die Frist für die Verjährung der Erbschaftssteuer beträgt vier Jahre. Fordert das Finanzamt die Erbschaftssteuer nicht in diesem Zeitraum, können die Erben die Erbschaftssteuer behalten. Sie ist dann schlicht verjährt. Hierbei gilt es zu beachten, dass die Frist immer erst am 1. Januar des auf die Erbschaft folgenden Jahres beginnt und sowohl der Erbe als auch das Finanzamt über das Erbe informiert sein müssen.

Behörden und Banken melden die Erbschaft

Wer die Erbschaftssteuer umgehen möchte, indem er dem Finanzamt das Erbe verschweigt, sollte das besser lassen. Auch Behörden und Banken haben die Pflicht, dem zuständigen Finanzamt eine Erbschaft zu melden – normalerweise kommt eine Erbschaft also so oder so ans Licht. Kommt heraus, dass sie bewusst verschwiegen wurde, droht eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.

Wann fällt keine Erbschaftssteuer an?

Keine Erbschaftssteuer fällt an, wenn der jeweilige Steuerfreibetrag nicht vollkommen ausgeschöpft wird. Ehepartner können auf diese Weise beispielsweise 500.000 Euro erben, ohne dass der Fiskus zugreift. Kinder dürfen bis zu 400.000 Euro erben, ohne dass sie Steuer bezahlen müssen. Ein Großvater darf seinem Enkel noch 200 000 Euro vermachen, ohne dass die Erbschaftssteuer greift.

In einigen Ausnahmefällen muss keine Erbschaftssteuer gezahlt werden, obwohl der Erbschaftssteuer Freibetrag überschritten wurde. Dies ist beispielsweise bei Immobilien der Fall, die vom Erben in den auf den Erbfall folgenden zehn Jahren selbst bewohnt werden. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihrem Anwalt für Erbrecht beraten, um die für Sie bestmögliche Gestaltungsmöglichkeit bei der Steuer zu ermitteln.

Kann man die Erbschaftssteuer vermeiden?

Wenn man sich früh genug damit auseinandersetzt, lässt sich die Erbschaftssteuer umgehen, zumindest teilweise. Es gibt beispielsweise folgende gängige Möglichkeiten:

Durch Schenkungen zu Lebzeiten lässt sich die Erbschaftssteuer vermeiden. Weil auf Schenkungen auch eine Steuer anfällt, die Schenkungssteuer, gilt hier Folgendes zu beachten: Alle zehn Jahre dürfen die Freibeträge voll ausgeschöpft werden. Wer seinem Kind beispielsweise 800.000 Euro vermachen möchte und im Abstand von zehn Jahren zwei Mal eine Schenkung von 400.000 Euro vornimmt, umgeht für das Kind die Erbschaftssteuer. Würde das Kind 800.000 Euro auf einmal erben, müsste es auf 400.000 Euro Erbschaftssteuer von 15 Prozent entrichten.

Erbschaftssteuer für Kinder umgehen

Um die hohe Erbschaftssteuer für die Kinder zu umgehen, kann mit Schenkungen gearbeitet werden, bei denen der Freibetrag für Kinder von 400 000 Euro alle zehn Jahre voll ausgenutzt werden darf. In jedem Fall gilt es, die Vorteile und die Nachteile eines Berliner Testament gut abzuwägen. Bei der Entscheidungsfindung hilft einem am besten ein Spezialist für Erbrecht, der in einem persönlichen Gespräch Ihre individuelle Situation erfasst und mit Ihnen gemeinsam eine Lösung sucht.

Fällt auf Schenkungen eine Erbschaftssteuer an?

Auf Schenkungen fällt keine Erbschaftssteuer an. Allerdings werden Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers vorgenommen wurden, wegen sogenannter Pflichtteilsergänzungsansprüche auf das Erbe angerechnet. Wer also sein gesamtes Vermögen vor dem Tod verschenkt, um den Anspruch Pflichtteilsberechtigter zu verringern, bringt die Erben in die Ausgleichspflicht. Pflichtteilsberechtigte, die sich durch Schenkungen an andere beim Erbe übergangen sehen, können ihren Pflichtteil einfordern. Hier entstehen nicht selten handfeste Erbstreitereien, bei denen man unbedingt einen Anwalt für Erbrecht zurate ziehen sollte.

Wie werden Wertpapiere bei der Erbschaftssteuer veranschlagt?

Wertpapiere, Aktien, Zertifikate und so weiter werden bei der Erbschaftssteuer genauso veranschlagt wie alle anderen Sachwerte. Hierbei wird der Wert des jeweiligen Wertpapieres zum Zeitpunkt des Todes ermittelt. Auf den Wert, der übrig bleibt, wenn der Steuerfreibetrag abgezogen ist, muss Erbschaftssteuer gezahlt werden. Das Erben von Wertpapieren und Aktien kann eine Steuerfalle sein, wenn es zwischenzeitlich zu einem Crash kommt und die jeweiligen Aktien schnell an Wert verlieren. Wer Wertpapiere erbt und sich nicht gut damit auskennt, sollte unbedingt Hilfe in Anspruch nehmen und nicht unüberlegt handeln. Hier auf Erbrechtsinfo.com finden Sie Spezialisten für Erbrecht, die Ihnen im Erbfall helfen können.

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Wann ist betriebliches Vermögen von der Erbschaftssteuer befreit?

Betriebliches Vermögen ist unter bestimmten Umständen von der Erbschaftssteuer befreit. Gesetzlich festgelegt ist, dass 15 Prozent eines betrieblichen Vermögens der Steuer unterliegen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn diese 15 Prozent, der sogenannte Abzugsbetrag, den Wert von 150 000 Euro nicht übersteigen. In diesem Fall ist auch der Abzugsbetrag von der Erbschaftssteuer ausgenommen. Was das Erbe beim Betriebsvermögen und die anfallende Steuer angeht, gibt es noch einige Sonderregelungen und Ausnahmen, über die Sie sich im gesonderten Artikel Erbe Betriebsvermögen informieren können.

Erbschaftssteuer auch im Ausland?

Wenn ein Erbe im Ausland wohnt, muss er unter Umständen in Deutschland keine Erbschaftssteuer entrichten. Hierbei entscheidet vor allem der Wohnsitz über die Pflicht zur Steuerabgabe. Wohnt ein Erbe länger als fünf Jahre im Ausland, so entfällt die Steuerpflicht in Deutschland. Auch hier gibt es allerdings einige Ausnahmeregelungen, die unter anderem auch den Wohnort des Erblassers berücksichtigen. Ausführlich über die Erbschaftssteuer beim Erbe im Ausland informieren können Sie sich in unserem gesonderten Artikel auf Erbrechtsinfo.com

Steueroptimierte Nachlassgestaltung mit Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht

Sie planen Ihren Nachlass und möchten, dass Ihre Erben möglichst wenig Erbschaftssteuer entrichten müssen? Dies ist mit einer gut durchdachten und professionell geplanten steueroptimierten Nachlassgestaltung möglich. Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht kann Ihnen dabei helfen, Ihren Nachlass so zu planen, dass die zu bezahlende Steuer keine Belastung für die Erben bedeutet. Die auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwälte wissen genau, worauf es bei der steueroptimierten Nachlassgestaltung ankommt und unterstützen Sie gern.

Wie kann ein Anwalt für Erbrecht bei der Erbschaftssteuer
helfen ?

Hat man als Erbe einen größeren Wert geerbt, muss man zeitnah klären, ob hierfür evtl. Erbschaftssteuer fällig wird. Dabei kann ein Anwalt für Erbrecht ein wichtiger Partner sein. Dieser kann zunächst einmal klären, ob eine Erbschaft im konkreten Fall steuerpflichtig ist. Für den Fall, dass eine Steuerpflicht besteht, kann er außerdem bereits berechnen, wie hoch diese anhand des Verwandtschaftsverhältnisses, des Steuerfreibetrages und des entsprechendes Steuersatzes anhand der Erbschaftshöhe ausfallen wird. Zusätzlich wird er seinen Mandanten auch darüber aufklären, ob ggf. ein zusätzlicher Versorgungsausgleich steuerfrei geltend gemacht werden kann. Ferner kann er auch einen Erblasser beraten, wie er z. B. durch gezielte Schenkungen zu Lebzeiten Erbschaftssteuer im Erbfall für seine Erben vermeiden kann oder zumindest deutlich reduzieren kann. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht zum Thema Erbschaftssteuer.

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Unsere Anwälte für Erbrecht informieren Sie ausführlich zu allen Themen rund um die Erbschaftssteuer und beantworten alle Ihre Fragen.

FAQ: Erbschaftssteuer

Jeder mit Wohnsitz in Deutschland, der etwas geschenkt bekommt oder erbt, muss das innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt anzeigen, sogenannte Anzeigepflicht gemäß § 30 Abs. 1 ErbStG.
Als Erbe sind Sie verpflichtet, das Finanzamt über Ihre Erbschaft (formlos) zu informieren. Sie dürfen sich dafür längstens 3 Monate ab Kenntnis des Erbfalls Zeit lassen. Die Pflicht zur Anzeige besteht unabhängig von der Höhe der Erbschaft.
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Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

Unsere Autoren erarbeitet jeden Artikel nach strengen Qualitätsrichtlinien hinsichtlich Inhalt, Verständlichkeit und Aufbereitung der Informationen. Auf diese Art und Weise ist es uns möglich, Ihnen umfassende Informationen zu unterschiedlichsten Themen zu bieten, die jedoch keine anwaltliche Beratung ersetzen können.

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