Verkauf gegen Leibrente
Durch einen Verkauf gegen Leibrente kann ein Erblasser einzelne Gegenstände (z.B. Immobilien) zu Lebzeiten verkaufen und Pflichtteilsberechtigte vollkommen enterben. Die Leibrente muss Ihnen in regelmäßigen Abständen und bis zum Tod vom neuen Eigentümer gezahlt werden. In diesem Fall wird der Vermögensgegenstand verkauft und es findet keine Schenkung statt, sodass keine Ergänzungsansprüche für Pflichtteilsberechtigte entstehen. Hierbei handelt es sich um eine indirekte Enterbung ohne Pflichtteil.
Pflichtteilsverzicht
Möchte man einem pflichtteilsberechtigten Angehörigen den Pflichtteil ausschlagen oder ihm einen geringeren Teil anbieten, muss man sich mit ihm einigen. Der Erblasser kann einen Pflichtteilsverzicht mit ihm vereinbaren und die Höhe der Abfindungszahlung verhandeln. Durch diesen Verzicht erklärt sich der Enterbte einverstanden, im Erbfall keine Ansprüche geltend zu machen. Einigen sich die beiden Parteien keine Abfindungszahlung zu tätigen oder vereinbaren eine sehr geringe Zahlung, fand eine Enterbung ohne Pflichtteil statt.
Vermögen ins Ausland verlagern
Eine beliebte Methode der vollständigen Enterbung ist es, das Vermögen ins Ausland zu verlagern. Für deutsche Erblasser gilt lediglich das deutsche Erbrecht. In anderen Ländern gelten hingegen die eigenen Regelungen des Erbrechts. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt beraten, bevor Sie Ihr Vermögen ins Ausland verlagern. Hierfür muss das richtige Land gewählt werden, um ohne Pflichtteil enterben zu können und Pflichtteilsansprüche umgehen zu können.
Kinder enterben ohne Pflichtteil?
Die oben vorgeschlagenen Vorgehensweisen bieten sich selbstverständlich auch an, um Kinder ohne Pflichtteil zu enterben. Vereinbaren Sie einen Pflichtteilsverzicht mit den Kindern, die Sie ohne Pflichtteil enterben möchten. Sollten die Kinder nicht erbwürdig sein, können Sie ihnen auch den Pflichtteil entziehen lassen, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt werden. Grundsätzlich sind aber auch frühzeitige Schenkungen zu Lebzeiten oder ein Verkauf gegen Leibrente an den Ehepartner oder einen anderen Angehörigen eine Möglichkeit, Kinder ohne Pflichtteil zu enterben.
Auch letztere Option der Vermögensverlagerung kann Ihnen dabei behilflich sein, Kinder ohne Pflichtteil zu enterben. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Anwalt für internationales Erbrecht beraten.
So kann man ein Kind aus erster Ehe enterben
Angenommen ein Erblasser hat Kinder aus zwei Ehen und möchte ein Kind aus erster Ehe enterben. Ist dies generell möglich und kann er ein Kind aus erster Ehe enterben, aber die anderen Kinder als Erben einsetzen? Selbstverständlich kann der Erblasser ein Kind aus erster Ehe enterben, allerdings hat es ebenso wie die anderen Kinder einen Pflichtteilsanspruch.
Möchte der Erblasser das Kind aus erster Ehe enterben, sodass es keinen Pflichtteil erhält, muss er dies anhand der oben genannten Herangehensweisen umgehen. Eine Möglichkeit wäre es, das Vermögen an die Kinder der zweiten Ehe mindestens 10 Jahre vor seinem Tod zu verschenken. Somit könnte er sowohl den Pflichtteilsanspruch als auch den Pflichtteilsergänzungsanspruch umgehen.
Kann man Eltern enterben?
Nicht nur Kinder und Ehepartner können vom Erblasser von der Erbfolge ausgeschlossen werden; man kann auch Geschwister, Enkel und Eltern enterben. Wie kann man Geschwister und Eltern enterben? Doch auch in diesem Fall kann es passieren, dass die Eltern ihren Pflichtteil einfordern können, wenn die Familienkonstellation hierfür gegeben ist.
Beispiel
Herr Müller hinterlässt eine Tochter, die zwei Kinder hat. Die Enkel sollen beide enterbt werden. Solange das Kind des Erblassers lebt, sind die Enkel nicht pflichtteilsberechtigt. Stirbt allerdings die Tochter des Erblassers, dann besteht Anspruch auf den Pflichtteil für die Enkel.
Gleiches gilt für die Eltern des Erblassers, denn will der Erblasser die Eltern enterben, erhalten sie nichts vom Erbe, wenn der Erblasser Kinder hat. Ist er jedoch kinderlos oder sind die Kinder verstorben, dann besteht ein Anspruch für die Eltern.
Enterbung durch Testament ohne Pflichtteil – Muster
Im Grunde ist eine Enterbung durch Testament ohne Pflichtteil in den meisten Fällen nicht möglich, da der Pflichtteilsanspruch weiterhin besteht, selbst wenn das Testament besagt, dass der Angehörige den Pflichtteil nicht erhalten soll. Dennoch gibt es eine Ausnahme, wenn der Pflichtteilsberechtigte sich eines Vergehens gegen den Erblasser schuldig gemacht hat. Dann kann der Erblasser im Testament eine Enterbung ohne Pflichtteil veranlassen (siehe Muster).
Das nachfolgende Muster zur Enterbung ohne Pflichtteil im Testament dient lediglich als beispielhafte Darstellung und kann nicht Ihre individuelle Situation berücksichtigen. Daher raten wir Ihnen das Muster einer Enterbung ohne Pflichtteil für ein Testament nur als Orientierung zu nutzen und einen Anwalt für Erbrecht zu konsultieren, um Ihren Einzelfall angemessen zu berücksichtigen.
Pflichtteilsentziehung
Ich entziehe meinem Ehemann Uwe Klein hiermit den Pflichtteil. Mein Ehemann hat am 10.04.2010 versucht, mich umzubringen, indem er versuchte mich die Treppe hinunterzustürzen. Der Sachverhalt wurde seinerzeit bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Mein Ehemann wurde wegen dieses Vorfalls vom Landgericht Stuttgart am 30.07.2010 rechtkräftig wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Eine Beteiligung an meinem Nachlass schließe ich daher auch in Form des Pflichtteils aus.
Ich entziehe meiner Tochter Roswitha Blume hiermit den Pflichtteil. Meine Tochter hat am 25.05.2017 meine Ehefrau unter Einsatz einer Schusswaffe beraubt. Sie ist wegen dieser Straftat wegen schweren Raubes am 30.08.2017 vom Landgericht Hamburg zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Eine Beteiligung an meinem Nachlass schließe ich daher auch in Form des Pflichtteils aus.
Ich entziehe meinem Ehemann Paul Meyer hiermit den Pflichtteil. Mein Ehemann hat mich während langer Jahre weder finanziell noch sonst wie unterstützt. Ich war während langer Jahre auf mich allein gestellt. Die mangelnde Unterstützung durch meinen Ehemann hat mich tief getroffen. Eine Beteiligung an meinem Nachlass schließe ich daher auch in Form des Pflichtteils aus.
Ich entziehe meiner Tochter Ute Sommer hiermit den Pflichtteil. Ich hatte meine Tochter bereits zu Lebzeiten in meinem Unternehmen angestellt. Sie hat allerdings massiv Steuern hinterzogen und war an skurrilen Geschäften mit anderen Unternehmen beteiligt. Sie hat mir und meinem Unternehmen dadurch massiv geschadet, sodass ich hohe Verluste einbüßen musste. Sie wurde für diese Taten vom Landgericht Köln zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Eine Beteiligung an meinem Nachlass schließe ich daher auch in Form des Pflichtteils aus.