Arten von Nottestamenten
In einer lebensgefährlichen Notsituation kann ein Erblasser auf drei verschiedenen Wegen ein mündliches Nottestament erstellen. Dabei haben jedoch alle Varianten gemeinsam, dass in jedem Fall drei Testamentszeugen zugegen sein müssen. Allerdings können sowohl der Ort als auch die Zeugen bei den verschiedenen Arten unterschiedlich sein.
Das Bürgermeistertestament nach § 2249 BGB
Unter dem Begriff Bürgermeistertestament versteht man die Errichtung des Nottestaments in Gegenwart eines Bürgermeisters und zwei zusätzlichen Zeugen. Diese dürfen nicht in irgendeiner Form durch das zu errichtende Testament bedacht werden. Hierbei hat sich der Bürgermeister über den Gesundheitszustand des Erblassers vergewissern. Für den Fall, dass er von der lebensbedrohlichen Lage nicht überzeugt ist, hat dieser die Beurkundung abzulehnen.
Wird die Lage anerkannt, wird dann vor diesem Bürgermeister oder seinem Stellvertreter eine mündliche Erklärung zu den eigenen Verfügungen von Todes wegen abgegeben und damit seinen Nachlass regeln. Hierbei ist der Bürgermeister verpflichtet, diese Verfügungen aufzuschreiben und gemeinsam mit den beiden Zeugen auch zu unterzeichnen. Für den Fall, dass der Testierende nicht mehr fähig sein sollte zu unterschreiben, muss dies im Nottestament festgehalten werden und damit fremdhändig testiert werden.
Das Nottestament vor drei Zeugen nach § 2250 BGB
Für den Fall, dass weder ein Notar noch der zuständige Bürgermeister rechtzeitig erreicht werden können, besteht auch die Möglichkeit, ein Nottestament vor drei Zeugen zu errichten. Dabei schreibt der Gesetzgeber hierzu in § 2250 Abs. 1 BGB: „Wer sich an einem Ort aufhält, der infolge außerordentlicher Umstände dergestalt abgesperrt ist, dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht möglich oder erheblich erschwert ist, kann das Testament […] durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten.“
Hierbei kann es sich zB. um die Unterbringung auf einer Intensivstation nach einem schweren Unfalls handeln. Deshalb kann dann ein Nottestament in einem Krankenhaus erstellt werden, wenn Krankenschwestern oder Ärzte als Zeugen zur Verfügung stehen. Allerdings sind einige Personengruppen als Zeugen hierbei ungeeignet, wie z. B. Personen, die im Testament bedacht sind und Personen, welche mit dem Erblasser in gerader Linie verwandt sind sowie auch Ehepartner.
Das Seetestament nach § 2251 BGB
Außerdem kann ein Nottestament auch auf See errichtet werden. Dabei handelt es sich ebenfalls um ein Testament vor drei Zeugen, die sich jedoch gemeinsam mit dem Erblasser auf See befinden, also an Bord eines Schiffes.
Hierbei ist diese Form des Nottestamentes jedoch nur möglich, wenn sich der Erblasser an Bord eines deutschen Schiffes befindet, das Schiff also unter deutscher Flagge fährt. Ferner muss sich das Schiff auch außerhalb eines deutschen Hafens befinden. Wie bei den anderen Arten auch, muss der Erblasser vor drei Zeugen seinen letzten Willen erklären und die Testamentszeugen müssen auch hier den Willen niederschreiben und dann das Dokument unterzeichnen, wenn der Erblasser nicht mehr eigenhändig testieren kann.
Welche Zeugen können beim Nottestament ausgeschlossen werden?
Besonders zu beachten bei der Erstellung eines Nottestaments ist es, dass bestimmte Personenkreise als Testamentszeugen ausgeschlossen sind. Hierbei schließt das Beurkundungsgesetz folgende Personen aus:
- der Erblasser selbst kann kein Zeuge sein
- der Ehepartner des Erblassers
- alle Personen, die durch ein Testament begünstigt werden
direkte Vertreter, die für den Erblasser legitimiert handeln, wie z. B. Pflegepersonal
- direkt Verwandte oder Ehepartner der Zeugen.
Für den Fall, dass ein Zeuge zu einer dieser Personengruppen gehört, darf er nicht als Testamentszeuge eingesetzt werden. Für den Fall, dass er unwissentlich oder trotzdem eingesetzt wird, ist das Nottestament ungültig.
Inhalte und Formvorschriften für ein Nottestament
Wie bereits erwähnt, ist ein Nottestament grundsätzlich nur dann zulässig, wenn sich die testierwillige Person in einer lebensbedrohenden Notlage befindet und sowohl ein ein handschriftliches Testament nicht mehr möglich ist und angenommen werden kann, dass die Zeit nicht mehr ausreicht, um einen Notar herbeizuziehen. Deshalb muss sich der Erblasser immer in akuter Lebens- oder Todesgefahr befinden und eine gesundheitliche Verbesserung muss ferner sehr unwahrscheinlich sein.
Ferner ist das Nottestament als Sonderform des Testaments an weitere Vorgaben geknüpft und es muss immer mündliche gegenüber mindestens drei Zeugen erklärt werden. Außerdem sind die Zeugen immer verpflichtet, den letzten Willen der sterbenden Person in schriftlicher Form festzuhalten. Bezüglich der Formvorschriften müssen Nottestamente grundsätzlich folgende Elemente enthalten:
- Die Feststellung der Person des Erblassers
- Eine Feststellung der Geschäfts- und Testierfähigkeit des Erblassers
- Die Vorlesung, Genehmigung und Unterschrift des Erblassers sowie Unterschrift der Zeugen. Kann der Erblasser nicht selbst unterschreiben, muss dies im Nottestament vermerkt werden. Das Dokument ist dann auch ohne seine Unterschrift gültig.
Kann man ein Nottestament anfechten?
Ein Nottestament kann genauso wie jedes andere Testament angefochten werden aus einer Vielzahl von Gründen. Hierbei ist beim Nottestament vor allen Dingen wegen einer Nichteinhaltung der Formvorschriften eine Klage oftmals erfolgreich. Dabei ist es vor allen Dingen dann ungültig, wenn es z. B. nur von zwei Zeugen unterschrieben wurde oder der Erblasser sich nicht in einem lebensbedrohlichen Zustand befunden hat.