Einen Testamentsvollstrecker bestimmen beim Testament erstellen
Beim Testament erstellen kann man auch einen Testamentsvollstrecker bestimmen, der den eigenen letzten Willen umsetzen soll. Hierbei hilft ein Testamentsvollstrecker dabei, das Erbe zu verwalten und auch zu verteilen und zu vermitteln, sofern es Streit zwischen den Erben geben sollte. Dabei nimmt er für die Zeit der Nachlassabwicklung das Erbe in Besitz und kann über den Nachlass verfügen. Hierbei sind die Befugnisse des Testamentsvollstreckers beim Testament erstellen genau zu definieren. Ferner sollte man für diese Position eine Person auswählen, die sich im Erbrecht sowie auch Steuerrecht gut auskennt.
Auflagen und Bedingungen definieren
Beim Testament erstellen kann man als Erblasser auch Wünsche äußern oder Bedingungen stellen sowie Aufgaben verteilen. Für den Fall, dass z. B. ein Enkelkind ein Fahrzeug aus dem Erbe erhalten soll, sobald es seinen Führerschein gemacht hat, kann dies beim Testament erstellen auch so formuliert werden. Ferner kann man z. B. auch festlegen, dass ein junger Erbe ein Geldvermögen erst erhalten soll, wenn er die Volljährigkeit erreicht hat. Allerdings sind diesen Bedingungen auch Grenzen gesetzt durch die gesetzlich definierte Sittenwidrigkeit. Hierbei kann man als Erblasser z. B. nicht vorschreiben, dass ein Erbe zu heiraten hat, bevor er sein Erbe antreten kann, da dies sittenwidrig wäre und die Bestimmung damit unwirksam.
Wie erstellt man ein Testament?
Grundsätzlich kann man ein Testament selbst erstellen, also handschriftlich und eigenständig oder aber als öffentliches Testament erstellen. Deshalb wollen wir im Folgenden die beiden Möglichkeiten darstellen und auch auf die Vor- und Nachteile der beiden Verfahrensweisen eingehen.
Handschriftliches Testament erstellen
Um ein eigenständiges Testament richtig erstellen zu können, muss man als Erblasser den gesamten Text beim Testament erstellen handschriftlich verfassen, um ein gültiges Testament erstellen zu können. Dabei ist dies vorgeschrieben, da man nur anhand des individuellen Charakters der Handschrift die Echtheit eines Testamentes überprüfen kann. Deshalb ist es auch nicht ausreichend, das Testament an einem Computer aufzusetzen und nur handschriftlich zu unterschreiben. Ferner sollte man sein eigenständiges Testament immer mit Vor- und Zunamen unterschreiben und für den Fall, dass das Testament mehrere Seiten hat, auch jede Seite signieren. Dabei ist jedoch auch ein Testament, das von einer dritten Person verfasst wurde, unwirksam, wenn dieses vom Erblasser nur unterschrieben wurde.
Notarielles Testament erstellen (öffentliches Testament)
Ein öffentliches Testament muss man grundsätzlich bei einem Notar errichten. Hierbei kann man in der Notarkanzlei seinen letzten Willen erklären, der dann vom Notar dokumentiert wird. Allerdings kann man das Testament auch selbst verfassen oder ggf. verfassen lassen und dann dieses Dokument dem Notar übergeben. Beim Testament erstellen Notar wird das Testament dort hinterlegt und wird im Sterbefall dann aktiviert. Dabei ist es auch vor einer Fälschung geschützt.
Gemeinsames Testament erstellen
Für den Fall, dass man ein gemeinschaftliches Testament erstellen will mit seinem Ehepartner, kann dieses von einem Ehepartner handschriftlich verfasst werden und braucht dann vom anderen Ehepartner nur noch unterschrieben zu werden. Ebenso kann man gemeinschaftlich bei einem Notar ein Testament aufsetzen und dort auch gemeinsam unterschreiben.
Berliner Testament erstellen
Ein Berliner Testament ist eine besondere Variante des gemeinschaftlichen Testaments. Dabei wird dies in Deutschland besonders unter Eheleuten mit Kindern häufig eingesetzt. Hierbei setzen sich im Wesentlichen die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen, dass nach dem Tode des länger lebenden Partners der gemeinsame Nachlass einem Dritten, meist den gemeinsamen Kindern, zufallen soll. Dabei werden die Kinder also dann erst als sogenannte Schlusserben eingesetzt. Für den Fall, dass man ein Berliner Testament erstellen will, muss man klar formulieren, dass der überlebende Ehepartner im ersten Erbfall der Alleinerbe sein soll. Ansonsten kann im Falle einer unklaren ausdrücklichen Erbeinsetzung ansonsten im Zweifelsfall die gesetzliche Erbfolge zum Zuge kommen im Erbfall.
Behindertentestament erstellen
Ein Behindertentestament für einen behinderten Erben kann man erstellen um zu vermeiden, dass das Erbe an den Staat geht. Dabei braucht ein Mensch mit Behinderung oftmals aufwendige Pflege oder ist in einem Heim untergebracht. Hierbei fallen hohe Kosten an, die in vielen Fällen der Staat übernehmen muss. Für den Fall aber, dass ein behinderter Mensch eigenes Vermögen hat, z. B. durch ein Erbe, muss er dieses für die Kostendeckung seiner Versorgung nutzen. Dabei geht ein geerbtes Vermögen dann oftmals an den Staat.Deshalb kann das Behindertentestament hierbei eine Lösung bieten.
Nottestament erstellen
Als Nottestament bezeichnet man eine außerordentliche Form des Testaments, die Erblassern in Notsituationen die Regelung ihres Nachlasses garantiert. Dabei findet dieses Testament immer dann Anwendung, wenn ein Erblasser sich in einer lebensbedrohenden Notlage befindet und aus diesem Grund weder ein eigenhändiges Testament selbst verfassen noch es bei einem Notar aufsetzen lassen kann. Hierbei wird ein solches Testament z. B. eingesetzt, wenn ein Erblasser im Koma liegt. Ferner kann ein Nottestament, im Gegensatz zu einem ordentlichen Testament, auch mündlich bei Anwesenheit von drei Zeugen abgegeben werden. Jedoch ist dieses Testament nur in extremen Notsituation gültig und auch auf drei Monate befristet, wenn der Erblasser zu diesem Zeitpunkt am Leben ist.
Gibt es formelle Anforderungen beim Testament?
Generell sollte man beim Testament erstellen, ob in Eigenregie oder auch mit Hilfe eines Anwalts für Erbrecht, einige Dinge beachten. Dabei sollte man das Testament nicht nur handschriftlich sondern auch leserlich gestalten und immer Ort und Datum angeben. Ferner muss man ein Testament am Ende mit seinem vollen Namen unterschreiben. Außerdem sollten die Seiten eines Testamentes durchnummeriert werden, damit die Vollständigkeit überprüfbar ist. Für den Fall, dass ein Erblasser minderjährig ist, kann er ein Testament nur als Erklärung bei einem Notar oder aber durch eine Übergabe als offene Schrift erstellen. Ferner bietet es sich immer an, ein Testament bei einem Rechtsanwalt für Erbrecht zu erstellen, wenn man ein rechtssicheres Dokument errichten will oder ein selbst erstelltes Testament von diesem prüfen lassen.
Braucht man einen Testamentsvollstrecker?
Wenn man ein Testament erstellen will, muss auch die Frage beantwortet werden, wer im Erbfall einen Testamentsvollstrecker bestimmen wird. Dabei übernimmt dieser die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses und sorgt dafür, dass auch Vermächtnisse erfüllt werden. Hierbei lässt sich bereits im Testament ein Testamentsvollstrecker bestimmen. Dabei kann man sich absichern, dass der eigene Wille auch durchgesetzt werden kann und bestimmte Erbengruppen (z. B. Minderjährige) dadurch geschützt werden. Außerdem bietet ein vorab bestimmter Testamentsvollstrecker auch eine gute Sicherheit, dass die Verwaltung und Aufteilung des Erbes ordnungsgemäß abläuft.
Kann man eine Testament Mustervorlage verwenden? Ist das ratsam?
Testament Muster oder Testament Vorlagen kann man im Vorfeld des eigenen Testament erstellens zumindest einmal studieren, um ein Gefühl für Formulierungen und den grundsätzlichen Aufbau eines Testamentes zu bekommen. Allerdings bieten diese Muster für den individuellen Fall meist nur eine sehr bedingte Anleitung und können die persönliche Situation nicht berücksichtigen. Außerdem kann man hierbei nicht ausschließen, dass Formfehler passieren, die schlimmstenfalls ein Testament unwirksam machen. Deshalb sollte man beim Testament erstellen immer die Beratung eines erfahrenen Rechtsanwaltes für Erbrecht oder Notars suchen oder zumindest das verfasste Testament von ihm prüfen lassen.
Wie kann ein Anwalt für Erbrecht Sie bei der Erstellung unterstützen?
Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die eine Zusammenarbeit mit einem Notar oder Rechtsanwalt beim Testament erstellen verlangt. Dabei kann ein privatrechtliches Testament handschriftlich immer selbst erstellt und auch aufbewahrt werden. Jedoch ist eine Beratung oder Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Erbrecht oder einen Notar beim Testament erstellen immer ratsam. Dabei kann dieser entweder ein selbst verfasstes Testament auf formelle Richtigkeit hin überprüfen oder ggf. auch beratend tätig werden und Formulierungsvorschläge machen. Hierbei sollte man diese Expertise unbedingt in Anspruch nehmen, um nicht Gefahr zu laufen, ggf. ein unwirksames oder missverständliches Testament erstellt zu haben.
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