Wie sollte eine schriftliche Patientenverfügung aufgebaut sein?
Eine Patientenverfügung sollte nach einem bestimmten Muster aufgebaut sein. Kernbestandteile der Verfügung sind:
- Eingangsformel
- genaue Benennung der Situationen, in denen die Verfügung greifen soll
Detaillierte Festlegung (Zustimmung bzw. Ablehnung) zu bestimmten medizinischen und pflegerischen Maßnahmen - Schlussformel
- Datum und Unterschrift
Über diese Kernbestandteile hinaus sind weitere Punkte empfehlenswert, die wir im folgenden Arbeitsbehelfen anführen:
- Persönliche Wünsche zu begleitenden Personen und Behandlungsorten
- Hinweise auf andere Vorsorgeverfügungen und eventuell beigefügte Erläuterungen im Anhang der Verfügung
- Aussagen zur Organspende
- Wertvorstellungen und Lebenseinstellungen, die im Zweifelsfall der Entscheidungshilfe dienen
Warum ist es wichtig, der Verfügung eine persönliche Wertvorstellung beizufügen?
Es ist kaum möglich, in einer Patientenverfügung alle erdenklichen Szenarien und Behandlungen abzudecken und für alle Fälle im Voraus eine Entscheidung zu treffen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass Ihre Verfügung eine persönliche Werteerklärung enthält, die die behandelnden Ärzte als Handlungsrichtlinie nutzen können. Eine Werteerklärung sollte neben den persönlichen Werten, Überzeugungen und Hintergrund auch die individuellen Erfahrungen, Vorstellungen von Lebensqualität und Ihre Haltung zu Abhängigkeit und dem Leben in Fremdbestimmung beinhalten.
Wann ist meine Patientenverfügung gültig?
Damit eine Patientenverfügung in jedem Fall gültig ist, sollten verschiedene Punkte erfüllt sein. Für die Gültigkeit ist maßgebend,
- dass alle Formulierungen präzise erfolgen und medizinisch korrekt sind. Das gilt vor allem für Verfügungen, in denen es um die Entscheidung über Leben und Tod geht.
- dass sie regelmäßig aktualisiert wird. Wenn eine Verfügung nicht mehr auf dem neuesten medizinischen Stand ist, verliert sie unter Umständen ihre Gültigkeit.
- dass sie sofort verfügbar ist. Ist Ihre Verfügung nicht aufzufinden, entscheiden die Ärzte im Zweifelsfall für die Erhaltung des Lebens.
- dass sie eigenhändig unterschrieben ist. Ohne Unterschrift ist die Gültigkeit nicht gegeben.
Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?
Eine Patientenverfügung ist solange gültig, wie sie auf dem neuesten medizinischen Stand ist und alle sonstigen Formvorschriften eingehalten werden. Es ist ratsam, seine Verfügung regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie immer noch dem eigenen Willen entspricht. Wenn Sie Verfügungen über Organspende treffen, ist die Gültigkeit sogar über den Tod hinausgegeben.
Wann wird die Verfügung ungültig?
Eine Patientenverfügung wird ungültig, wenn
- sie zu ungenaue Formulierungen enthält
- viele Jahre keine Aktualisierung stattgefunden hat
- keine eigenhändige Unterschrift vorhanden ist
- aktive Sterbehilfe gewünscht wird, die in Deutschland verboten ist
- Sie nicht einwilligungsfähig sind.
Muss ich die Verfügung regelmäßig aktualisieren?
Um sicherzugehen, dass Ihre Verfügung Ihre Gültigkeit nicht verliert, sollten Sie alle ein bis zwei Jahre eine Erneuerung vornehmen. Wenn sich Ihr Wille nicht geändert hat, reicht es, wenn Sie die Verfügung erneuern, indem Sie sie schlicht mit einem neuen Datum versehen und neu unterschreiben. So zeigen Sie, dass Ihr Wille immer noch aktuell ist und sich nicht geändert hat.
Kann ich meine Patientenverfügung widerrufen?
Jeder Mensch hat das Recht, seine Patientenverfügung jederzeit wieder formlos zu widerrufen. Dieses Recht wird in § 1901a Abs. 1 Satz 3 BGB festgehalten. Hier heißt es: „Eine Verfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.“ Eine Verfügung widerrufen können Sie also ganz einfach dadurch, dass Sie sie beispielsweise zerreißen, wegwerfen oder durchstreichen.
Wie erhalte ich eine Patientenverfügung?
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Patientenverfügung gemeinsam mit einem Arzt zu errichten oder das Formular des Justizministeriums zu nutzen. Allerdings sollten Sie sich auch hier von einem Fachmann beraten lassen, um sicherzugehen, dass Sie keine Fehler machen, die die Gültigkeit beeinflussen.
Patientenverfügung Muster
Jeder, der darüber nachdenkt, eine Patientenverfügung zu errichten, sucht nach Vorlagen zum Ausdrucken, um sich näher zu informieren. Hier sollte man allerdings darauf achten, dass die Muster und PDFs häufig Fehler enthalten und unvollständig sind. Kontaktieren Sie also am besten einen Anwalt und lassen Ihre Patientenverfügung in jedem Fall prüfen.
Unterstützung durch einen Dienstleister
Es gibt online verschiedene Dienstleister, die mit Frage-Antwort-Systemen verschiedene Vorsorgepakete verkaufen. Am sichersten ist jedoch die persönliche Beratung durch einen Arzt beziehungsweise Fachmann, der Ihnen auch direkt Fragen beantworten und die Patientenverfügung mit Ihnen Schritt für Schritt durchgehen kann.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die Kosten fallen unterschiedlich aus. Wer sich beim Anwalt oder Notar beraten lassen möchte, muss mit einer Gebühr für die Erstberatung rechnen, die gesetzlich geregelt ist und einen Betrag von 226,10 Euro (inkl. MwSt.) nicht übersteigen darf. Für die Errichtung der Patientenverfügung an sich können Sie mit Ihrem Anwalt entweder eine Pauschale oder eine Vergütung nach Stunden vereinbaren. Möglich ist auch eine Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, die sich normalerweise nach dem Gegenstandswert richtet. Für eine Patientenverfügung wird ein Auffanggegenstandswert von 5000 Euro beziffert, was eine Gebühr von 492,54 Euro (inkl. Auslagen und MwSt.) bedeuten würde.
Hilfreiche Tipps für die Patientenverfügung
Die Errichtung einer Patientenverfügung sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern sich genau überlegen, was man möchte. Damit Sie möglichst gut vorbereitet sind, erhalten Sie nun noch vier wichtige Tipps zur Patientenverfügung.
Arztgespräch mit Hausarzt & gleichzeitige Ausfüllhilfe
Besprechen Sie Ihre Patientenverfügung mit Ihrem Hausarzt und lassen sich über alle Folgen Ihrer Entscheidungen medizinisch aufklären. Wenn Ihr Arzt Ihre Patientenverfügung mitunterschreibt, wird hierdurch außerdem Ihre Einwilligungsfähigkeit bestätigt. Allerdings kann dies auch ein Notar oder eine Person Ihres Vertrauens übernehmen.
Organspende zustimmen
Sie haben in einer Patientenverfügung die Möglichkeit, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Die Entscheidung ist gültig, auch wenn Sie keinen Organspendeausweis besitzen. Lassen Sie sich über die Möglichkeit der Organspende am besten auch von einem Arzt beraten.
Auf weitere Vorsorgeverfügungen hinweisen
Neben einer Patientenverfügung gibt es noch weitere Möglichkeiten, Vorsorgeverfügungen zu treffen. Im Verlauf des Artikels haben wir hierbei auf die sogenannte Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht hingewiesen. Sollten Sie weitere Vorsorgeverfügungen neben Ihrer Verfügung getroffen haben, so sollten Sie in Ihrer Patientenverfügung unbedingt darauf hinweisen.
Zusammen mit der Vorsorgevollmacht registrieren lassen
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Verfügung gemeinsam mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister gegen eine Gebühr registrieren zu lassen. Krankenhäuser fragen das zentrale Register ab und erfahren so von Ihrer Patientenverfügung. Außerdem stellen Sie so sicher, dass das Betreuungsgericht keinen fremden Betreuer bestellt, sondern die von Ihnen ernannte Vertrauensperson.
Wie kann ein Anwalt für Erbrecht bei der Patientenverfügung
helfen ?
Will man für das eigene Alter, Krankheit oder einen Unfall Vorkehrungen treffen, die bestimmte medizinische Behandlungen betreffen, kann die Erstellung einer Patientenverfügung sinnvoll sein. Hierbei sollte man sich immer von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht beraten lassen. Dabei kann dieser zunächst einmal erklären, was eine Patientenverfügung leisten kann und wie sie sich gegen eine Vorsorgevollmacht und auch Betreuungsvollmacht abgrenzt. Ferner wird ein Anwalt für Erbrecht seinen Mandanten natürlich auch bei der Formulierung unterstützen und ihm raten, eine umfassende Aufklärung durch den eigenen Hausarzt vorab in Anspruch zu nehmen.
Außerdem wird er auch darüber informieren, wie eine Verfügung aktualisiert werden kann, wie man sie widerrufen kann und wie man sicherstellt, dass eine Verfügung rechtswirksam formuliert ist. Auch wird er darauf hinweisen, wie man eine Patientenverfügung aufbewahren sollte oder wie man sie in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht auch registrieren lassen Kann.