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Vorsorgevollmacht – Form, Inhalt & Kosten

Jeder Mensch kann irgendwann in die Situation kommen, dass er nicht mehr für sich selbst entscheiden kann. Dabei können sowohl Krankheiten als auch eine Behinderung gerade bei älteren Menschen oftmals ausschlaggebend sein. Für den Fall, dass man in einer derartigen Situation keine gerichtliche Betreuung möchte, sollte man sich mit dem Verfassen einer Vorsorgevollmacht beschäftigen. Hierbei kann man individuell festlegen, wer in einem Vorsorgefall dann die eigenen Angelegenheiten als Betreuer regeln soll. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen alles Wissenswerte zur Vorsorgevollmacht in Deutschland zusammenstellen und dabei auch wichtige Hinweis geben, was bei der Auswahl von Bevollmächtigten zur Betreuung und dem Regelungsumfang zu beachten ist.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine rechtliche Vorsorge für die eigenen Angelegenheiten kann man nicht nur über die Erstellung eines Testaments für die eigenen Erben treffen. Dabei ist für den Fall, dass man in eine Situation kommt, in der man nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist, eine rechtliche Regelung in Form einer Vorsorgevollmacht zur Betreuung entwickelt worden.

Hierbei kann durch eine Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson ermächtigt werden, den Ersteller der Vorsorgevollmacht in festgelegten Aufgabenbereichen zu vertreten, wenn dieser in seiner Geschäfts- oder Urteilsfähigkeit eingeschränkt ist oder seine Möglichkeit sich selbst zu äußern verloren geht.

Hierdurch wird dann im Ernstfall auch einer gerichtlichen Betreuung vorgebeugt, bei der durch eine gerichtliche Anordnung dann evtl. eine fremde Vertretungsperson bestimmt wird. Hat man keine derartige Vollmacht, bestimmt ein Betreuungsgericht einen Betreuer. Dieser Betreuer entscheidet dann für die betreffende Person. Für den Fall, dass man keine Vorsorgevollmacht erstellen will, sollte man zumindest eine Betreuungsverfügung ausstellen. In dieser Betreuungsverfügung kann man festhalten, wenn man sich als Betreuer vorstellen könnte.

Grundsätzlich kann eine Vorsorgevollmacht und auch eine Betreuungsverfügung für verschiedene Lebensbereiche konzipiert werden und sie bietet deshalb weitreichende Möglichkeiten als eine reine Patientenverfügung. Eine Patientenverfügung bezieht sich dabei nur auf medizinische Behandlung. Meist werden nahestehende Familienangehörige als Vertrauenspersonen und Betreuer in der Vorsorgevollmacht benannt. Gegenstand der Vorsorgevollmacht können sowohl eine Betreuung für Vermögensregelungen, Vertretungen gegenüber Ärzten, die Unterbringung in einem Pflegeheim oder die Vertretung bei Behörden und anderen Institutionen sein.

Können meine nächsten Familienangehörigen im Ernstfall für mich entscheiden?

Eine automatische Entscheidung durch enge Familienangehörige ist im Ernstfall nicht möglich. Hierbei bestimmt das BGB in Deutschland im § 1896, dass wenn ein Volljähriger nicht mehr für sich selbst entscheiden kann, vom Betreuungsgericht eine Betreuung bestellt werden muss, die dann für den Betroffenen entscheidet. Die einzige Ausnahme zu dieser Regelung bildet daher eine Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung, mit der man selbst bestimmen kann, von wem man betreut werden möchte. Sowohl Ehepartner als auch Kinder fallen ohne Vorsorgevollmacht also als Betreuer aus im Ernstfall, da das Betreuungsgericht darüber entscheidet. Über eine Patientenverfügung regelt man außerdem keine Betreuung im Ernstfall.

Wann ist es sinnvoll eine Vorsorgevollmacht zu erstellen?

Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung in Deutschland macht immer dann Sinn, wenn man im Ernstfall vermeiden möchte, dass persönliche Erledigungen von einem Betreuungsgericht und einem bestellten Betreuer geregelt werden. Jedoch können auch bei einer gesetzlich bestimmten Betreuung Familienangehörige viele Tätigkeiten übernehmen, wie z. B. die Haushaltsführung, die Vertretung bei Ärzten oder eine Organisation von Pflegeleistungen. Eine Vorsorgevollmacht macht aber immer dann Sinn, wenn man bestimmte, ausgewählte Personen im Ernstfall mit der eigenen Vertretung betrauen will. Zusätzlich kann man eine Patientenverfügung anfertigen, in der man medizinische Behandlungen für den Ernstfall festlegen kann.

Welche Angelegenheiten kann man in einer Vorsorgevollmacht regeln?

In einer Vorsorgevollmacht legt der Ersteller fest, in welchen Bereichen ein Bevollmächtigter eingesetzt werden soll und inwieweit seine Befugnisse dabei innerhalb der Vollmacht ausgestattet sein sollen. Ferner können auch in einer Vorsorgevollmacht mehrere Vertrauenspersonen für verschiedene Regelungsbereiche benannt werden oder es können mehrere Personen gemeinsam zur Erledigung beauftragt werden. Außerdem ist es auch möglich, Ersatzbevollmächtigte zu benennen, für den Fall, dass ein Bevollmächtigter nicht willens oder in der Lage ist, seine angedachte Vollmacht zu übernehmen.

Für den Fall, dass eine derartige Vollmacht oder Betreuungsverfügung rechtsgültig erstellt wurde, ist diese in all den Bereichen, in denen die Vorsorgevollmacht eine Vertretung vorsieht, gültig und für diese Bereiche ist dann keine gesetzliche Betreuung notwendig. Mit dieser Art von Vollmacht ist deshalb in Deutschland die einzige Möglichkeit gegeben, eine bestimmte Vertrauensperson selbst als Vertretung auszuwählen. Auch werden hierdurch Kosten eingespart. In einer Vorsorgevollmacht können z. B. Regelungen zu finanziellen Erledigungen, Rechtsgeschäften, Wohnungsangelegenheiten, Gesundheitsvorsorge und Pflegebedürftigkeit ärztlicher Behandlung oder Vertretung bei Behörden getroffen werden.

Welche Form und Inhalt muss eine Vorsorgevollmacht haben?

Will man eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erstellen, muss man dabei einige Regeln beachten, wenn man sie rechtswirksam erstellen will. Deshalb wollen wir im Folgenden die wichtigsten Punkte zusammenstellen:

  • Eine Vorsorgevollmacht muss grundsätzlich schriftlich erstellt werden.
  • Es müssen sowohl Name und Adresse sowie Geburtsdatum des Erstellers als auch des Bevollmächtigten aufgenommen werden.
  • Konkrete Benennung der Aufgabenbereiche, für die die Vertrauensperson zuständig sein soll und der Umfang der Befugnis.
  • Definition der Zeitpunkte, ab denen die Vollmacht in Kraft tritt und für welchen Zeitraum sie dann gilt.
  • Formulierung persönlicher Wünsche zur Gestaltung der persönlichen Zukunft im Ernstfall, z. B. in Bezug auf Heimaufenthalte oder Pflegeleistungen.
  • Formulierung des persönlichen Willens in Bezug auf ärztliche Versorgung und Behandlung
  • Unterschrift mit Ort und Datum des Erstellers und idealerweise auch des Bevollmächtigten

Häufig erhält ein Bevollmächtigter bei Antritt seiner Vollmacht auch Zugriff auf die finanziellen Mittel des Vollmachtgebers. In diesem Fall ist es dann wichtig, auch alle Konten oder Depots, auf die der Bevollmächtigte Zugriff haben soll, beim Erstellen der Vollmacht auch aufzulisten. Außerdem bietet es sich auch an, den Bevollmächtigten rechtzeitig, durch die Erteilung einer Zeichnungsbefugnis handlungsfähig zu machen. Hierdurch kann er sich dann mit einem Lichtbildausweis legitimieren, wenn er auf die finanziellen Mittel des Vollmachtgebers zugreifen muss.

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Vorsorgevollmacht Formulare im Internet

Das Internet bietet eine Vielzahl an Vorsorgevollmacht Mustern, die durchaus hilfreich sein können, wenn man sich zu diesem Thema informieren will. Diese Muster zeigen auf, wie Zuständigkeiten und Handlungsspielräume der Bevollmächtigten in den Lebensbereichen geregelt werden können. Dabei werden dann auch die verschiedenen Anwendungsbereiche aufgeführt, wie z. B. eine Vertretung bei Behörden und Gerichten, die Regelung von Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten, Gesundheitsthemen, Vermögensentscheidungen, steuerliche Regelungen und die Regelung der Bankvollmachten.

Deshalb kann ein Vorsorgevollmacht Muster auch eine gute Hilfe bei der Entwicklung der eigenen persönlichen Verfügung zur Vorsorgevollmacht sein. Allerdings sollte man seine eigene individuelle Vollmacht in Absprache mit einem erfahrenen Anwalt anfertigen, um ein eindeutiges und rechtssicheres Dokument erstellen zu können.

Wann braucht man bei der Erstellung einen Anwalt oder Notar?

Grundsätzlich ist ein Anwalt oder Notar bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht nicht unbedingt notwendig. Jedoch ist eine Überprüfung durch einen Anwalt gerade bei der Nutzung von Vorsorgevollmacht Mustern immer anzuraten, da diese für den individuellen Fall ggf. nicht ausreichend sein können oder sie können auch fehlerhaft sein. Falls es um die Regelungen und Vollmachten für große Vermögenswerte geht, empfiehlt sich immer unbedingt die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt. Zwingend notwendig ist hingegen ein Anwalt bei Regelungen zu einer dauerhaften Verlegung des Wohnsitzes, für die Zustimmung zu existentiellen medizinischen Behandlungen und zu Rechtsgeschäften, die über die regulären Geschäfte des Vollmachtgebers hinausgehen und für seine Vermögensverhältnisse unüblich sind.

Die normale, öffentlich beglaubigte oder notariell beurkundete Vollmacht

Welche Art von Vollmacht im Einzelfall sinnvoll ist, kommt ganz auf die persönliche Situation an. Bei der Entscheidung sollte auch immer der Umfang der Regelungen sowie auch die persönlichen Vermögensverhältnisse berücksichtigt werden. Deshalb wollen wir zur Orientierung in der untenstehenden Tabelle eine erste Orientierungshilfe bieten:

Art der VollmachtKostenBesonderheit der VollmachtFür wen besonders geeignetBemerkungen

Normale Vorsorge-vollmacht

keineSie unterschreiben mit Datum und UnterschriftMenschen ohne Immobilien oder Besitz, keine Firmenbesitzer*innen oder Anteilseigner*innenMit der normalen Vollmacht kann Ihr*e Bevollmächtigte*r fast alle Bereiche und Aufgaben für Sie übernehmen. Doch Vorsicht! Nur wenige Banken akzeptieren diese Vollmacht. Sprechen Sie deswegen vorher mit Ihrer Bank, welche Formulare Sie für eine Bank-Vollmacht ausfüllen müssen.
Öffentlich beglaubigte Vorsorge-vollmacht10 EuroEine Betreuungsstelle, Betreuungsbehörde vor Ort oder ein*e Notar*in beglaubigt Ihre Unterschrift.Menschen mit Immobilien oder wenn Sie als Vollmachtgeber*in befürchten, Schulden zu erbenNur wenn Ihr*e Bevollmächtigte*r eine öffentlich beglaubigte Vollmacht hat, kann er oder sie Häuser, Eigentumswohnungen und Immobilien für Sie kaufen oder verkaufen oder Erbschaften wegen Überschuldung ausschlagen.
Wenn auch die Vertretung vor Behörden in der Vollmacht steht, kann Ihr*e Bevollmächtigte*r mit einer öffentlich beglaubigten Vorsorgevollmacht auch einen Reisepass für Sie beantragen. Wenn Ihr*e Bevollmächtigte*r Erklärungen gegenüber dem Handelsregister abgeben soll, braucht er oder sie eine öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht.
Notariell beurkundete Vorsorge-vollmachtJe nach Vermögen: Die Mindestgebühr liegt bei 60 Euro, die Höchstgebühr bei 1.735 EuroUmfassende Beratung durch den oder die Notar*in, der oder die Notar*in verfasst die Vorsorgevollmacht und behält die Originalvollmacht bei sich. Die Bevollmächtigten bekommen eine Kopie.Menschen mit sehr viel Besitz, Immobilien, Besitzer*innen von Handelsunternehmen, Gesellschafter*innen von Unternehmenkeine
Quelle: https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/rechte/vorsorgevollmacht.php

Welche persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit eine derartige Vollmacht in Deutschland rechtswirksam erstellt werden kann, muss auch der Vollmachtgeber bestimmte Bedingungen erfüllen:

  • Der Vollmachtgeber muss zum Zeitpunkt der Erstellung voll geschäftsfähig, urteilsfähig und einsichtsfähig sein.
  • Er muss seine Vorsorgevollmacht auch als diese kennzeichnen
  • Der Bevollmächtigte darf nicht in Abhängigkeit zu einer Institution (Heim, Klinik etc.) stehen, in der sich der Vollmachtgeber aufhält oder von denen er betreut wird.
  • Der Vollmachtgeber muss die Bereiche, die der Bevollmächtigte zu regeln hat, genau bezeichnen.
  • Wenn wichtige Vermögensangelegenheiten an den Bevollmächtigten übertragen werden sollen, gravierende medizinische Entscheidungen von ihm getroffen werden sollen oder auch die Verlegung des Wohnortes in der Vorsorgevollmacht geregelt wird, muss diese immer bei einem Anwalt oder Gericht erstellt werden. Hierbei muss dann auch der Anwalt oder das Gericht über die rechtlichen Folgen der Vollmacht und die Widerrufsmöglichkeit belehren und dies mit seiner Unterschrift bestätigen.

Wer kann als Vorsorgebevollmächtigter eingesetzt werden?

Grundsätzlich kann als Bevollmächtigter einer Vorsorgevollmacht jede Person eingesetzt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und auch selbst entscheidungs- und handlungsfähig ist. Allerdings gibt es einige Einschränkungen hinsichtlich bestimmter Interessenlagen, die die Übertragung einer Vorsorgevollmacht ausschließen. Hierbei handelt es sich z. B. um Personen, bei denen man nicht voraussetzen kann, dass sie das Wohlergehen des Vollmachtgebers im Sinne haben.

Dabei kann es sich z. B. um Personen handeln, die bereits eine strafrechtliche Verurteilung erfahren haben. Außerdem sind auch Personen ausgeschlossen, die entweder in einem abhängigen Verhältnis oder einer engen Bindung zu einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim oder einer anderen Institution stehen, in der der Vollmachtgeber lebt oder von der er betreut wird. Ferner sind auch Personen ausgeschlossen, die bereits bis zu 15 Vorsorgevollmachten übernommen haben.

Kann man eine Vorsorgevollmacht auch auf mehrere Personen übertragen?

Man kann durchaus in einer Vorsorgevollmacht mehrere Personen für verschiedene Aufgaben zu bevollmächtigen. Ferner können auch mehrere Personen gemeinsam als Bevollmächtigte bestimmt werden. Hierbei kann man z. B. eine Person für die Gesundheitsangelegenheiten einsetzen und eine andere Person für die die Vermögensangelegenheiten. Für den Fall, dass man z. B. mehrere Familienmitglieder gemeinsam bevollmächtigt, um die Gesundheitsangelegenheiten einvernehmlich zu entscheiden, tritt dann bei einer Uneinigkeit der Bevollmächtigten ein Gericht ein und trifft die letzte Entscheidung.

Welche Pflichten hat ein Bevollmächtigter?

Wird ein Bevollmächtigter durch die Vorsorgevollmacht eingesetzt, so ist er bei der Behandlung der ihm anvertrauten Angelegenheiten immer dem Willen des Vollmachtgebers verpflichtet. Dabei kommt dieser Wille deutlich in der Vorsorgevollmacht zum Ausdruck. Allerdings müssen auch bei Eintritt eines Vorsorgefalls immer die Willensäußerungen des Vollmachtgebers berücksichtigt werden, wenn dies zu seinem Wohl beiträgt. Außerdem ist der Bevollmächtigte auch zur Verschwiegenheit verpflichtet. Hierbei gilt dies für alle Tätigkeiten und auch Informationen, die die Ausübung seiner Aufgabe mit sich bringen. Ausnahmen von dieser Verschwiegenheitspflicht sind nur zulässig für bestimmte nahe Angehörige und evtl. beteiligte Einrichtungen.

Wo sollte man eine Vorsorgevollmacht hinlegen?

Eine Vorsorgevollmacht sollte am besten dort aufbewahrt werden, wo sie im Ernstfall auch schnell gefunden wird. Ferner kann man auch Kopien der Vorsorgevollmacht anfertigen lassen und diese z. B. dem Hausarzt, dem Bevollmächtigten oder Familienangehörigen geben. Ferner kann man eine Vorsorgevollmacht auch beim Vorsorgeregister registrieren lassen. Dieses Vorsorgeregister hinterlegt dann die Information, dass bei der betreffenden Person eine Vorsorgevollmacht vorliegt. Hierbei wird jedoch nur die Information gespeichert, die Vorsorgevollmacht wird dort nicht hinterlegt.

Wann wird eine Vorsorgevollmacht wirksam?

Eine Vorsorgevollmacht kann in Deutschland zu zwei verschiedenen Zeitpunkten wirksam werden. Generell kann diese dann aktiviert werden, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr geschäftsfähig, urteilsfähig oder einsichtsfähig ist. Hierbei wird dies durch ein ärztliches Gutachten festgestellt, aus dem dann abgeleitet wird, in welchem Umfang die Vorsorgevollmacht wirksam wird. Ferner kann die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht auch sofort eintreten. Hierbei werden jedoch die Erledigungen der Aufgaben des Bevollmächtigten erst mit Eintritt der Geschäfts- und Urteilsunfähigkeit des Vollmachtgebers erteilt. Es ist jedoch möglich, dass der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten bereits vor Eintritt des Vorsorgefalls Aufgaben überträgt. In diesem Fall bedarf es auch keines ärztlichen Gutachtens.

Wann endet die Gültigkeit einer Vorsorgevollmacht?

Die Gültigkeit einer Vorsorgevollmacht kann durch verschiedene Umstände beendet werden. Hierbei erlischt sie immer mit dem Tod des Vollmachtgebers, sofern keine Verfügungen getroffen wurden, die über den Tod hinaus Gültigkeit behalten sollen. Ferner endet die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht natürlich auch mit dem Tod des Bevollmächtigten, sofern kein Ersatzbevollmächtigter benannt wurde. Darüber hinaus kann auch ein Gericht eine Vorsorgevollmacht für ungültig erklären, wenn z. B. ein Bevollmächtigter nicht zum Wohle des Vollmachtgebers handelt. Außerdem kann diese natürlich auch aufgehoben sein, wenn der Vorsorgefall nicht mehr gegeben ist oder wenn sie widerrufen wurde.

Grundsätzlich ist eine Vorsorgevollmacht in Deutschland in ihrer Gültigkeitsdauer nicht zeitlich befristet. Deshalb ist eine Vorsorgevollmacht Gültigkeitsdauer bis zum Eintritt weiterer Ereignisse zunächst einmal unbegrenzt. Der Vollmachtgeber kann jedoch jederzeit seine Vollmacht widerrufen, sofern er sie hat registrieren lassen. Hierfür muss er sich an seine Eintragungsstelle wenden und den Widerruf dokumentieren lassen.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen für eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht Kosten für die Erstellung einer Vollmacht können sich durchaus unterscheiden, je nachdem, auf welchem Erstellungsweg sie zustande kommt. Dabei ist insbesondere ausschlaggebend, ob man bei der Erstellung der Vorsorgevollmacht z. B. einen Notar oder Anwalt in Anspruch nimmt, die ihre Beratung und Unterstützung nach den Tarifen der Kanzlei oder Gebührenordnungen berechnen, auch in Abhängigkeit vom jeweiligen Vermögen, das es zu regeln gilt. Hingegen verursacht eine normale und selbst erstellte Vorsorgevollmacht keinerlei Gebühren, wenn man keine professionelle Hilfe in Anspruch nimmt.

Wie kann ein Anwalt für Erbrecht bei der Vorsorgevollmacht helfen?

Um eine gute und rechtswirksame Vorsorgevollmacht erstellen zu können, muss man sich als Vollmachtgeber im Vorfeld viele Gedanken machen. Dabei spielen die Auswahl des Bevollmächtigten und auch die Regelungsinhalte natürlich die entscheidende Rolle. Generell will man als Vollmachtgeber ja gerade dann im angedachten Sinne vertreten werden, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, die persönlichen Angelegenheiten zu regeln.

Hierbei ist es immer sinnvoll, eine Beratung bei einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht zu suchen. Dabei kann ein Anwalt seinen Mandanten zu den verschiedenen Regelungsmöglichkeiten beraten und auch Gestaltungsmöglichkeiten für die Vorsorgevollmacht vorschlagen. Ferner kann er auch wichtige Hinweise zur Auswahl eines Bevollmächtigten geben und anhand der persönlichen Situation des Mandanten ggf. auch dazu raten, verschiedene Regelungsbereiche an unterschiedliche Personen zu übertragen.

Besonders die exakte Formulierung der Regelungsinhalte und Befugnisse ist bei einer Vorsorgevollmacht entscheidend. Hierbei kann ein erfahrener Anwalt für Erbrecht dabei helfen, präzise Formulierungen zu finden, die eindeutig sind und den Handlungsrahmen für den Bevollmächtigten eindeutig definieren. Lassen Sie sich zu diesem Thema von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht beraten.

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FAQ: Vorsorgevollmacht

Was passiert ohne Vorsorgevollmacht? Ohne Vorsorgevollmacht können Angehörige keine Regelungen für Sie treffen. Kann kein Verwandter oder Angehöriger für die Ausübung der Vollmacht bestimmt werden, kann das Gericht einen rechtlichen Betreuer berufen. Dabei kann es sich auch um eine völlig fremde Person handeln.

Für eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung muss in der Regel niemand zum Notar gehen. Es reicht, wenn die Dokumente schriftlich vorliegen – handschriftlich oder per Computer verfasst – sowie mit Datum versehen und unterschrieben sind.

Beispielsweise kostet bei einem Vermögen von 100.000 € eine notarielle Vorsorgevollmacht ca. 165 €. Bei einem Vermögenswert von 250.000 € wird eine Gebühr von ca. 300 € fällig.

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Ein Beitrag unserer juristischen Online-Redaktion

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