Die normale, öffentlich beglaubigte oder notariell beurkundete Vollmacht
Welche Art von Vollmacht im Einzelfall sinnvoll ist, kommt ganz auf die persönliche Situation an. Bei der Entscheidung sollte auch immer der Umfang der Regelungen sowie auch die persönlichen Vermögensverhältnisse berücksichtigt werden. Deshalb wollen wir zur Orientierung in der untenstehenden Tabelle eine erste Orientierungshilfe bieten:
Art der Vollmacht | Kosten | Besonderheit der Vollmacht | Für wen besonders geeignet | Bemerkungen |
Normale Vorsorge-vollmacht
| keine | Sie unterschreiben mit Datum und Unterschrift | Menschen ohne Immobilien oder Besitz, keine Firmenbesitzer*innen oder Anteilseigner*innen | Mit der normalen Vollmacht kann Ihr*e Bevollmächtigte*r fast alle Bereiche und Aufgaben für Sie übernehmen. Doch Vorsicht! Nur wenige Banken akzeptieren diese Vollmacht. Sprechen Sie deswegen vorher mit Ihrer Bank, welche Formulare Sie für eine Bank-Vollmacht ausfüllen müssen. |
Öffentlich beglaubigte Vorsorge-vollmacht | 10 Euro | Eine Betreuungsstelle, Betreuungsbehörde vor Ort oder ein*e Notar*in beglaubigt Ihre Unterschrift. | Menschen mit Immobilien oder wenn Sie als Vollmachtgeber*in befürchten, Schulden zu erben | Nur wenn Ihr*e Bevollmächtigte*r eine öffentlich beglaubigte Vollmacht hat, kann er oder sie Häuser, Eigentumswohnungen und Immobilien für Sie kaufen oder verkaufen oder Erbschaften wegen Überschuldung ausschlagen.
Wenn auch die Vertretung vor Behörden in der Vollmacht steht, kann Ihr*e Bevollmächtigte*r mit einer öffentlich beglaubigten Vorsorgevollmacht auch einen Reisepass für Sie beantragen. Wenn Ihr*e Bevollmächtigte*r Erklärungen gegenüber dem Handelsregister abgeben soll, braucht er oder sie eine öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht.
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Notariell beurkundete Vorsorge-vollmacht | Je nach Vermögen: Die Mindestgebühr liegt bei 60 Euro, die Höchstgebühr bei 1.735 Euro | Umfassende Beratung durch den oder die Notar*in, der oder die Notar*in verfasst die Vorsorgevollmacht und behält die Originalvollmacht bei sich. Die Bevollmächtigten bekommen eine Kopie. | Menschen mit sehr viel Besitz, Immobilien, Besitzer*innen von Handelsunternehmen, Gesellschafter*innen von Unternehmen | keine |
Quelle: https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/rechte/vorsorgevollmacht.php |
Welche persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit eine derartige Vollmacht in Deutschland rechtswirksam erstellt werden kann, muss auch der Vollmachtgeber bestimmte Bedingungen erfüllen:
- Der Vollmachtgeber muss zum Zeitpunkt der Erstellung voll geschäftsfähig, urteilsfähig und einsichtsfähig sein.
- Er muss seine Vorsorgevollmacht auch als diese kennzeichnen
- Der Bevollmächtigte darf nicht in Abhängigkeit zu einer Institution (Heim, Klinik etc.) stehen, in der sich der Vollmachtgeber aufhält oder von denen er betreut wird.
- Der Vollmachtgeber muss die Bereiche, die der Bevollmächtigte zu regeln hat, genau bezeichnen.
- Wenn wichtige Vermögensangelegenheiten an den Bevollmächtigten übertragen werden sollen, gravierende medizinische Entscheidungen von ihm getroffen werden sollen oder auch die Verlegung des Wohnortes in der Vorsorgevollmacht geregelt wird, muss diese immer bei einem Anwalt oder Gericht erstellt werden. Hierbei muss dann auch der Anwalt oder das Gericht über die rechtlichen Folgen der Vollmacht und die Widerrufsmöglichkeit belehren und dies mit seiner Unterschrift bestätigen.
Wer kann als Vorsorgebevollmächtigter eingesetzt werden?
Grundsätzlich kann als Bevollmächtigter einer Vorsorgevollmacht jede Person eingesetzt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und auch selbst entscheidungs- und handlungsfähig ist. Allerdings gibt es einige Einschränkungen hinsichtlich bestimmter Interessenlagen, die die Übertragung einer Vorsorgevollmacht ausschließen. Hierbei handelt es sich z. B. um Personen, bei denen man nicht voraussetzen kann, dass sie das Wohlergehen des Vollmachtgebers im Sinne haben.
Dabei kann es sich z. B. um Personen handeln, die bereits eine strafrechtliche Verurteilung erfahren haben. Außerdem sind auch Personen ausgeschlossen, die entweder in einem abhängigen Verhältnis oder einer engen Bindung zu einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim oder einer anderen Institution stehen, in der der Vollmachtgeber lebt oder von der er betreut wird. Ferner sind auch Personen ausgeschlossen, die bereits bis zu 15 Vorsorgevollmachten übernommen haben.
Kann man eine Vorsorgevollmacht auch auf mehrere Personen übertragen?
Man kann durchaus in einer Vorsorgevollmacht mehrere Personen für verschiedene Aufgaben zu bevollmächtigen. Ferner können auch mehrere Personen gemeinsam als Bevollmächtigte bestimmt werden. Hierbei kann man z. B. eine Person für die Gesundheitsangelegenheiten einsetzen und eine andere Person für die die Vermögensangelegenheiten. Für den Fall, dass man z. B. mehrere Familienmitglieder gemeinsam bevollmächtigt, um die Gesundheitsangelegenheiten einvernehmlich zu entscheiden, tritt dann bei einer Uneinigkeit der Bevollmächtigten ein Gericht ein und trifft die letzte Entscheidung.
Welche Pflichten hat ein Bevollmächtigter?
Wird ein Bevollmächtigter durch die Vorsorgevollmacht eingesetzt, so ist er bei der Behandlung der ihm anvertrauten Angelegenheiten immer dem Willen des Vollmachtgebers verpflichtet. Dabei kommt dieser Wille deutlich in der Vorsorgevollmacht zum Ausdruck. Allerdings müssen auch bei Eintritt eines Vorsorgefalls immer die Willensäußerungen des Vollmachtgebers berücksichtigt werden, wenn dies zu seinem Wohl beiträgt. Außerdem ist der Bevollmächtigte auch zur Verschwiegenheit verpflichtet. Hierbei gilt dies für alle Tätigkeiten und auch Informationen, die die Ausübung seiner Aufgabe mit sich bringen. Ausnahmen von dieser Verschwiegenheitspflicht sind nur zulässig für bestimmte nahe Angehörige und evtl. beteiligte Einrichtungen.
Wo sollte man eine Vorsorgevollmacht hinlegen?
Eine Vorsorgevollmacht sollte am besten dort aufbewahrt werden, wo sie im Ernstfall auch schnell gefunden wird. Ferner kann man auch Kopien der Vorsorgevollmacht anfertigen lassen und diese z. B. dem Hausarzt, dem Bevollmächtigten oder Familienangehörigen geben. Ferner kann man eine Vorsorgevollmacht auch beim Vorsorgeregister registrieren lassen. Dieses Vorsorgeregister hinterlegt dann die Information, dass bei der betreffenden Person eine Vorsorgevollmacht vorliegt. Hierbei wird jedoch nur die Information gespeichert, die Vorsorgevollmacht wird dort nicht hinterlegt.
Wann wird eine Vorsorgevollmacht wirksam?
Eine Vorsorgevollmacht kann in Deutschland zu zwei verschiedenen Zeitpunkten wirksam werden. Generell kann diese dann aktiviert werden, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr geschäftsfähig, urteilsfähig oder einsichtsfähig ist. Hierbei wird dies durch ein ärztliches Gutachten festgestellt, aus dem dann abgeleitet wird, in welchem Umfang die Vorsorgevollmacht wirksam wird. Ferner kann die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht auch sofort eintreten. Hierbei werden jedoch die Erledigungen der Aufgaben des Bevollmächtigten erst mit Eintritt der Geschäfts- und Urteilsunfähigkeit des Vollmachtgebers erteilt. Es ist jedoch möglich, dass der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten bereits vor Eintritt des Vorsorgefalls Aufgaben überträgt. In diesem Fall bedarf es auch keines ärztlichen Gutachtens.
Wann endet die Gültigkeit einer Vorsorgevollmacht?
Die Gültigkeit einer Vorsorgevollmacht kann durch verschiedene Umstände beendet werden. Hierbei erlischt sie immer mit dem Tod des Vollmachtgebers, sofern keine Verfügungen getroffen wurden, die über den Tod hinaus Gültigkeit behalten sollen. Ferner endet die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht natürlich auch mit dem Tod des Bevollmächtigten, sofern kein Ersatzbevollmächtigter benannt wurde. Darüber hinaus kann auch ein Gericht eine Vorsorgevollmacht für ungültig erklären, wenn z. B. ein Bevollmächtigter nicht zum Wohle des Vollmachtgebers handelt. Außerdem kann diese natürlich auch aufgehoben sein, wenn der Vorsorgefall nicht mehr gegeben ist oder wenn sie widerrufen wurde.
Grundsätzlich ist eine Vorsorgevollmacht in Deutschland in ihrer Gültigkeitsdauer nicht zeitlich befristet. Deshalb ist eine Vorsorgevollmacht Gültigkeitsdauer bis zum Eintritt weiterer Ereignisse zunächst einmal unbegrenzt. Der Vollmachtgeber kann jedoch jederzeit seine Vollmacht widerrufen, sofern er sie hat registrieren lassen. Hierfür muss er sich an seine Eintragungsstelle wenden und den Widerruf dokumentieren lassen.
Mit welchen Kosten ist zu rechnen für eine Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht Kosten für die Erstellung einer Vollmacht können sich durchaus unterscheiden, je nachdem, auf welchem Erstellungsweg sie zustande kommt. Dabei ist insbesondere ausschlaggebend, ob man bei der Erstellung der Vorsorgevollmacht z. B. einen Notar oder Anwalt in Anspruch nimmt, die ihre Beratung und Unterstützung nach den Tarifen der Kanzlei oder Gebührenordnungen berechnen, auch in Abhängigkeit vom jeweiligen Vermögen, das es zu regeln gilt. Hingegen verursacht eine normale und selbst erstellte Vorsorgevollmacht keinerlei Gebühren, wenn man keine professionelle Hilfe in Anspruch nimmt.
Wie kann ein Anwalt für Erbrecht bei der Vorsorgevollmacht helfen?
Um eine gute und rechtswirksame Vorsorgevollmacht erstellen zu können, muss man sich als Vollmachtgeber im Vorfeld viele Gedanken machen. Dabei spielen die Auswahl des Bevollmächtigten und auch die Regelungsinhalte natürlich die entscheidende Rolle. Generell will man als Vollmachtgeber ja gerade dann im angedachten Sinne vertreten werden, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, die persönlichen Angelegenheiten zu regeln.
Hierbei ist es immer sinnvoll, eine Beratung bei einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht zu suchen. Dabei kann ein Anwalt seinen Mandanten zu den verschiedenen Regelungsmöglichkeiten beraten und auch Gestaltungsmöglichkeiten für die Vorsorgevollmacht vorschlagen. Ferner kann er auch wichtige Hinweise zur Auswahl eines Bevollmächtigten geben und anhand der persönlichen Situation des Mandanten ggf. auch dazu raten, verschiedene Regelungsbereiche an unterschiedliche Personen zu übertragen.
Besonders die exakte Formulierung der Regelungsinhalte und Befugnisse ist bei einer Vorsorgevollmacht entscheidend. Hierbei kann ein erfahrener Anwalt für Erbrecht dabei helfen, präzise Formulierungen zu finden, die eindeutig sind und den Handlungsrahmen für den Bevollmächtigten eindeutig definieren. Lassen Sie sich zu diesem Thema von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht beraten.